Jobcenter-Verzeichnis.org

Rheinland-Pfalz · Gültig ab 01.01.2022

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Kusel

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Kusel eine Bruttokaltmiete von 381,70 € als angemessen an, für zwei Personen 462,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete (Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten); die Heizkosten werden daneben mit eigenen Höchstbeträgen aufgeführt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Zusatzblatt zum Antrag auf Alg. II für das Jobcenter Landkreis Kusel: Belehrung zu den Kosten der Unterkunft (gültig ab 01.01.2022).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet381,70 €462,00 €551,10 €642,40 €733,70 €+ 86,90 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet572,55 €693,00 €826,65 €963,60 €1.100,55 €

Quelle: Zusatzblatt zum Antrag auf Alg. II für das Jobcenter Landkreis Kusel: Belehrung zu den Kosten der Unterkunft (gültig ab 01.01.2022), gültig ab 01.01.2022. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Kusel.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete (Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten); die Heizkosten werden daneben mit eigenen Höchstbeträgen aufgeführt.
  • Heizkosten werden zusätzlich bis zu Höchstbeträgen anerkannt: 1 Person 120,00 €, 2 Personen 130,00 €, 3 Personen 150,00 €, 4 Personen 170,00 €, 5 Personen 190,00 €, jede weitere Person 20,00 € je Monat.
  • Die neueste amtlich veröffentlichte Tabelle gilt seit 01.01.2022. Der Landkreis nennt für die Sozialhilfe (SGB XII) in einer Belehrung „gültig ab 01.01.2023“ dieselben Beträge. Das Jobcenter ist seit 01.01.2026 in die Kreisverwaltung Kusel integriert; dort wurde keine neuere Tabelle für das SGB II gefunden.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Kusel sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 381,70 €, für zwei Personen 462,00 € (gültig ab 01.01.2022). Quelle: Zusatzblatt zum Antrag auf Alg. II für das Jobcenter Landkreis Kusel: Belehrung zu den Kosten der Unterkunft (gültig ab 01.01.2022).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden zusätzlich bis zu Höchstbeträgen anerkannt: 1 Person 120,00 €, 2 Personen 130,00 €, 3 Personen 150,00 €, 4 Personen 170,00 €, 5 Personen 190,00 €, jede weitere Person 20,00 € je Monat.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Rheinland-Pfalz