Rheinland-Pfalz · Gültig ab 01.08.2025
Mietobergrenze Jobcenter Deutsche Weinstraße
Für eine Person erkennt das Jobcenter Deutsche Weinstraße eine Bruttokaltmiete von 468,72 € bis 532,82 € als angemessen an, für zwei Personen 504,96 € bis 632,96 €, je nach Wohnort. Die Quelle nennt Werte nur für einen Teil des Gebiets.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten; die Tabelle weist Nettokaltmiete, kalte Betriebskosten je m² und Bruttokaltmiete aus. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Orientierungswerte Kosten der Unterkunft ab 01.08.2025, Landkreis Bad Dürkheim (schlüssiges Konzept), Spalte Bruttokaltmiete.
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum IGrünstadt, VG Leiningerland, VG Freinsheim | 495,72 € | 620,80 € | 770,40 € | 896,40 € | 989,10 € | + 141,30 € |
| Vergleichsraum IIBad Dürkheim, VG Wachenheim a.d.W. | 532,82 € | 602,61 € | 748,80 € | 917,10 € | 1.111,95 € | + 158,85 € |
| Vergleichsraum IIIVG Deidesheim, Haßloch | 482,17 € | 632,96 € | 700,00 € | 846,90 € | 989,10 € | + 141,30 € |
| Vergleichsraum IVVG Lambrecht (Pfalz) | 468,72 € | 504,96 € | 758,40 € | 758,40 € | 884,10 € | + 126,30 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum I | 743,58 € | 931,20 € | 1.155,60 € | 1.344,60 € | 1.483,65 € |
| Vergleichsraum II | 799,23 € | 903,92 € | 1.123,20 € | 1.375,65 € | 1.667,93 € |
| Vergleichsraum III | 723,26 € | 949,44 € | 1.050,00 € | 1.270,35 € | 1.483,65 € |
| Vergleichsraum IV | 703,08 € | 757,44 € | 1.137,60 € | 1.137,60 € | 1.326,15 € |
Quelle: Orientierungswerte Kosten der Unterkunft ab 01.08.2025, Landkreis Bad Dürkheim (schlüssiges Konzept), Spalte Bruttokaltmiete, gültig ab 01.08.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Deutsche Weinstraße.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten; die Tabelle weist Nettokaltmiete, kalte Betriebskosten je m² und Bruttokaltmiete aus.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 54 m², 2 Personen 64 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
- Die Werte gelten für den Landkreis Bad Dürkheim. Für die Stadt Neustadt an der Weinstraße, die ebenfalls zum Jobcenter-Gebiet gehört, veröffentlicht die Stadt eigene Orientierungswerte (gültig ab 01.08.2025) nur als Bilddatei; sie sind hier nicht enthalten. Die angegebenen Wohnflächen sind obere Grenzen (bis 54 m², bis 64 m², bis 80 m², bis 90 m², bis 105 m²) und wurden laut Konzept bewusst über die üblichen Wohnraumförderungswerte angehoben; für jede weitere Person bis zu 15 m².
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Deutsche Weinstraße sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 468,72 € bis 532,82 €, für zwei Personen 504,96 € bis 632,96 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.08.2025). Quelle: Orientierungswerte Kosten der Unterkunft ab 01.08.2025, Landkreis Bad Dürkheim (schlüssiges Konzept), Spalte Bruttokaltmiete.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Rheinland-Pfalz
- Jobcenter Stadt Koblenz
- Jobcenter Landkreis Ahrweiler
- Jobcenter Kreis Altenkirchen
- Jobcenter Bad Kreuznach
- Jobcenter Landkreis Birkenfeld
- Jobcenter Landkreis Cochem-Zell
- Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
- Jobcenter Landkreis Neuwied
- Jobcenter Rhein-Hunsrück
- Jobcenter Rhein-Lahn
- Jobcenter Westerwald
- Jobcenter Trier Stadt
- Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen
- Jobcenter Stadt Kaiserslautern
- Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
- Jobcenter Mainz
- Jobcenter Pirmasens
- Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
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- Jobcenter Alzey-Worms
- Jobcenter Landkreis Kaiserslautern
- Jobcenter Landkreis Kusel
- Jobcenter Mainz-Bingen