Rheinland-Pfalz · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Ahrweiler
Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Ahrweiler eine Bruttokaltmiete von 450,00 € bis 520,00 € als angemessen an, für zwei Personen 470,00 € bis 610,00 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Brutto-Kaltmiete (Kaltmiete zuzüglich kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten); die Heizkosten werden separat übernommen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessenheitsgrenzen Brutto-Kaltmiete (BKM) im Kreis Ahrweiler laut Konzept zum Stand: 01.01.2025 (Tabelle „Aktuelle Mietobergrenzen des Landkreises Ahrweiler“ auf der Website des Jobcenters).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum RheinschieneVG Bad Breisig, Stadt Remagen, Stadt Sinzig | 470,00 € | 540,00 € | 740,00 € | 830,00 € | 970,00 € | 1.164,00 € |
| Vergleichsraum Bad NeuenahrStadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Gemeinde Grafschaft | 520,00 € | 610,00 € | 770,00 € | 880,00 € | 1.060,00 € | 1.260,00 € |
| Vergleichsraum EifelVG Adenau, VG Altenahr, VG Brohltal | 450,00 € | 470,00 € | 590,00 € | 640,00 € | 770,00 € | 930,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum Rheinschiene | 705,00 € | 810,00 € | 1.110,00 € | 1.245,00 € | 1.455,00 € | 1.746,00 € |
| Vergleichsraum Bad Neuenahr | 780,00 € | 915,00 € | 1.155,00 € | 1.320,00 € | 1.590,00 € | 1.890,00 € |
| Vergleichsraum Eifel | 675,00 € | 705,00 € | 885,00 € | 960,00 € | 1.155,00 € | 1.395,00 € |
Quelle: Angemessenheitsgrenzen Brutto-Kaltmiete (BKM) im Kreis Ahrweiler laut Konzept zum Stand: 01.01.2025 (Tabelle „Aktuelle Mietobergrenzen des Landkreises Ahrweiler“ auf der Website des Jobcenters), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Ahrweiler.
So lesen Sie die Werte
- Brutto-Kaltmiete (Kaltmiete zuzüglich kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten); die Heizkosten werden separat übernommen.
- Die Heizkosten werden separat übernommen (maximal bis zur Obergrenze des Bundesheizkostenspiegels).
- Die Tabelle weist Höchstbeträge der Brutto-Kaltmiete (Max. BKM) je Haushaltsgröße aus, für 6 bis 8 Personen als „Berechnungen größerer Bedarfsgemeinschaften“. Der Kreis nennt zusätzlich eine Kaltmiete je weitere 15 m² (Rheinschiene 164 €, Bad Neuenahr 180 €, Eifel 130 €; nur Kaltmiete ohne Nebenkosten). Beschluss des Kreis- und Umweltausschusses vom 09.12.2024 auf Grundlage des empirica-Konzepts. Die Grenzen sind keine absoluten Kappungswerte; bei Überschreitung wird der Einzelfall geprüft.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Ahrweiler sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 450,00 € bis 520,00 €, für zwei Personen 470,00 € bis 610,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Angemessenheitsgrenzen Brutto-Kaltmiete (BKM) im Kreis Ahrweiler laut Konzept zum Stand: 01.01.2025 (Tabelle „Aktuelle Mietobergrenzen des Landkreises Ahrweiler“ auf der Website des Jobcenters).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Heizkosten werden separat übernommen (maximal bis zur Obergrenze des Bundesheizkostenspiegels).
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