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Rheinland-Pfalz · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Mainz

Für eine Person erkennt das Jobcenter Mainz eine Bruttokaltmiete von 660,00 € als angemessen an, für zwei Personen 750,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Maßstab ist die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Nebenkosten); sie gilt als angemessen, wenn sie den Tabellenwert „Angemessene Brutto-Monatskaltmiete (Euro/Wohnung)“ nicht übersteigt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Merkblatt für Wohnungssuchende (Stand: 01.01.2025).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet660,00 €750,00 €1.030,00 €1.180,00 €1.420,00 €1.590,00 €+ 186,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet990,00 €1.125,00 €1.545,00 €1.770,00 €2.130,00 €2.385,00 €

Quelle: Merkblatt für Wohnungssuchende (Stand: 01.01.2025), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Mainz.

So lesen Sie die Werte

  • Maßstab ist die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Nebenkosten); sie gilt als angemessen, wenn sie den Tabellenwert „Angemessene Brutto-Monatskaltmiete (Euro/Wohnung)“ nicht übersteigt.
  • Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.
  • Die Werte beruhen auf einer von der Stadt Mainz veranlassten qualifizierten Erhebung und gelten für das Stadtgebiet Mainz. Bei Haushalten mit mehr als sechs Personen erhöht sich der Betrag für jede weitere Person um 186 €. Bei Wohngemeinschaften werden geringere Beträge angesetzt und individuell berechnet. Das Merkblatt ist auf keiner sichtbaren Seite des Jobcenters verlinkt; für die aktuellen Grenzen verweist das Jobcenter auf seine App.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Mainz sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 660,00 €, für zwei Personen 750,00 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Merkblatt für Wohnungssuchende (Stand: 01.01.2025).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.

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