Rheinland-Pfalz · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Pirmasens
Für eine Person erkennt das Jobcenter Pirmasens eine Bruttokaltmiete von 352,50 € als angemessen an, für zwei Personen 410,80 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Angemessene Bruttokaltmiete: Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten (Merkblatt Kosten der Unterkunft, Stand 1.1.2025). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessenheitsgrenzen Unterkunftskosten ab 01.01.25 (Richtlinie Kosten der Unterkunft inkl. Klimabonus).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 352,50 € | 410,80 € | 507,20 € | 576,90 € | 687,75 € | 786,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 528,75 € | 616,20 € | 760,80 € | 865,35 € | 1.031,63 € | 1.179,00 € |
Quelle: Angemessenheitsgrenzen Unterkunftskosten ab 01.01.25 (Richtlinie Kosten der Unterkunft inkl. Klimabonus), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Pirmasens.
So lesen Sie die Werte
- Angemessene Bruttokaltmiete: Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten (Merkblatt Kosten der Unterkunft, Stand 1.1.2025).
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², 7 Personen 135 m², 8 Personen 150 m², 9 Personen 165 m², 10 Personen 180 m².
- Heizkosten werden gesondert nach der Dienstanweisung Heizkosten des Jobcenters beurteilt.
- Die Tabelle der Stadt Pirmasens nennt Werte bis 10 Personen; das Merkblatt nennt für jede weitere Person je 15 m² einen Betrag von 98,25 €. Zusätzlich kann bei Vorlage eines Bedarfsausweises mit niedrigem Endenergiebedarf ein Klimabonus von 0,09 € bis 0,77 € je m² Wohnfläche auf die Angemessenheitsgrenze aufgeschlagen werden (nur Bedarfsausweis, kein Verbrauchsausweis).
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Pirmasens sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 352,50 €, für zwei Personen 410,80 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Angemessenheitsgrenzen Unterkunftskosten ab 01.01.25 (Richtlinie Kosten der Unterkunft inkl. Klimabonus).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden gesondert nach der Dienstanweisung Heizkosten des Jobcenters beurteilt.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Rheinland-Pfalz
- Jobcenter Stadt Koblenz
- Jobcenter Landkreis Ahrweiler
- Jobcenter Kreis Altenkirchen
- Jobcenter Bad Kreuznach
- Jobcenter Landkreis Birkenfeld
- Jobcenter Landkreis Cochem-Zell
- Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
- Jobcenter Landkreis Neuwied
- Jobcenter Rhein-Hunsrück
- Jobcenter Rhein-Lahn
- Jobcenter Westerwald
- Jobcenter Trier Stadt
- Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen
- Jobcenter Stadt Kaiserslautern
- Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
- Jobcenter Mainz
- Jobcenter Deutsche Weinstraße
- Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
- Jobcenter Zweibrücken
- Jobcenter Alzey-Worms
- Jobcenter Landkreis Kaiserslautern
- Jobcenter Landkreis Kusel
- Jobcenter Mainz-Bingen