Rheinland-Pfalz · Stand 01.01.2026
Mietobergrenze Jobcenter Rhein-Hunsrück
Für eine Person erkennt das Jobcenter Rhein-Hunsrück eine Bruttokaltmiete von 418,22 € als angemessen an, für zwei Personen 507,98 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Nebenkosten); die Tabelle weist Kaltmiete, Nebenkosten und Bruttokaltmiete getrennt aus, Heizkosten werden gesondert geprüft. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Merkblatt für Wohnungssuchende (Stand 01.01.2026), Tabelle der im Rhein-Hunsrück-Kreis angemessenen Werte.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 418,22 € | 507,98 € | 605,66 € | 706,64 € | 806,52 € | 902,00 € | + 95,48 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 627,33 € | 761,97 € | 908,49 € | 1.059,96 € | 1.209,78 € | 1.353,00 € |
Quelle: Merkblatt für Wohnungssuchende (Stand 01.01.2026), Tabelle der im Rhein-Hunsrück-Kreis angemessenen Werte, Stand 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Rhein-Hunsrück.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Nebenkosten); die Tabelle weist Kaltmiete, Nebenkosten und Bruttokaltmiete getrennt aus, Heizkosten werden gesondert geprüft.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², 7 Personen 135 m², 8 Personen 150 m², 9 Personen 165 m², 10 Personen 180 m², jede weitere Person 15 m².
- Die Angemessenheit der Heizkosten errechnet sich individuell je nach Heizungsart, Gesamtwohnfläche des Gebäudes, Wohnfläche der Wohnung und den aktuellen Verbrauchskosten.
- Seit dem 01.07.2026 gilt laut Jobcenter zusätzlich eine absolute Obergrenze von dem 1,5-fachen der angemessenen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete und Nebenkosten).
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Rhein-Hunsrück sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 418,22 €, für zwei Personen 507,98 € (Stand 01.01.2026). Quelle: Merkblatt für Wohnungssuchende (Stand 01.01.2026), Tabelle der im Rhein-Hunsrück-Kreis angemessenen Werte.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Angemessenheit der Heizkosten errechnet sich individuell je nach Heizungsart, Gesamtwohnfläche des Gebäudes, Wohnfläche der Wohnung und den aktuellen Verbrauchskosten.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Rheinland-Pfalz
- Jobcenter Stadt Koblenz
- Jobcenter Landkreis Ahrweiler
- Jobcenter Kreis Altenkirchen
- Jobcenter Bad Kreuznach
- Jobcenter Landkreis Birkenfeld
- Jobcenter Landkreis Cochem-Zell
- Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
- Jobcenter Landkreis Neuwied
- Jobcenter Rhein-Lahn
- Jobcenter Westerwald
- Jobcenter Trier Stadt
- Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen
- Jobcenter Stadt Kaiserslautern
- Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
- Jobcenter Mainz
- Jobcenter Deutsche Weinstraße
- Jobcenter Pirmasens
- Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
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- Jobcenter Mainz-Bingen