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Rheinland-Pfalz

Jobcenter Rhein-Hunsrück

Zuständig für 137 Städte und Gemeinden mit rund 106.705 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Rhein-Hunsrück
Bingener Straße 23b
55469 Simmern
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 6761 9406-32
Website des Jobcenters
jobcenter-rhein-hunsrueck.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Rhein-Hunsrück zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters sind je nach Wohnort zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Rhein-Hunsrück?

Anschrift: Bingener Straße 23b, 55469 Simmern. Telefon: +49 6761 9406-0. Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17 Uhr. E-Mail: jobcenter-rhein-hunsrueck@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Rhein-Hunsrück zuständig?

Für 137 Städte und Gemeinden, darunter Boppard, Simmern/ Hunsrück, Kastellaun, Emmelshausen, Rheinböllen, Kirchberg (Hunsrück), Sohren, Oberwesel und weitere.

Hat das Jobcenter Rhein-Hunsrück weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Boppard, Boppard.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Rhein-Hunsrück online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Rhein-Hunsrück.

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