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Rheinland-Pfalz

Jobcenter Landkreis Germersheim

Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 131.383 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Germersheim
Waldstraße 13
76726 Germersheim
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 9-11 Uhr und Do. 14-16 Uhr Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung möglich
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 7274 7011-266
Website des Jobcenters
jobcenter-germersheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Germersheim zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Germersheim?

Anschrift: Waldstraße 13, 76726 Germersheim. Telefon: +49 7274 7011-0. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 9-11 Uhr und Do. 14-16 Uhr Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Germersheim zuständig?

Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Germersheim, Wörth am Rhein, Kandel, Bellheim, Rülzheim, Jockgrim, Lingenfeld, Hagenbach und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Germersheim weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Kandel, Kandel.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Landkreis Germersheim, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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