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Rheinland-Pfalz

Jobcenter Landkreis Kusel

Zuständig für 98 Städte und Gemeinden mit rund 69.334 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Kusel
Fritz Wunderlich Straße 47
66869 Kusel
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Erreichbarkeit
Mo–Mi 8:30–16 Uhr, Do 8:30–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr
Fax
+49 6381 424-440
Website des Jobcenters
landkreis-kusel.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Kusel zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Kusel?

Anschrift: Fritz Wunderlich Straße 47, 66869 Kusel. Telefon: +49 6381 424-700. Erreichbarkeit: Mo–Mi 8:30–16 Uhr, Do 8:30–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr. E-Mail: jobcenter-leistung@kv-kus.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Kusel zuständig?

Für 98 Städte und Gemeinden, darunter Schönenberg-Kübelberg, Kusel, Waldmohr, Altenglan, Brücken (Pfalz), Lauterecken, Wolfstein, Breitenbach und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Kusel weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Außenstelle Lauterecken, Lauterecken; Außenstelle Waldmohr, Waldmohr.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Kusel.

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