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Rheinland-Pfalz

Jobcenter Alzey-Worms

Zuständig für 69 Städte und Gemeinden mit rund 131.238 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Alzey-Worms
Bleichstraße 6-8
55232 Alzey
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–11 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 6731 9507-600
Website des Jobcenters
jobcenter-alzey-worms.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Alzey-Worms zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Alzey-Worms?

Anschrift: Bleichstraße 6-8, 55232 Alzey. Telefon: +49 6731 9507-760. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–11 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist das Jobcenter Alzey-Worms zuständig?

Für 69 Städte und Gemeinden, darunter Alzey, Osthofen, Wörrstadt, Saulheim, Wöllstein, Gau-Odernheim, Eich, Westhofen und weitere.

Hat das Jobcenter Alzey-Worms weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Worms, Worms.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Alzey-Worms online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Alzey-Worms.

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