Rheinland-Pfalz
Jobcenter Alzey-Worms
Zuständig für 69 Städte und Gemeinden mit rund 131.238 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Alzey-Worms
Bleichstraße 6-8
55232 Alzey
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6731 9507-760
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–11 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 6731 9507-600
- Website des Jobcenters
- jobcenter-alzey-worms.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort WormsLiebenauer Straße 15, 67549 Worms
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Alzey-Worms zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Alzey19.468 Einw.
- Osthofen9.650 Einw.
- Wörrstadt8.515 Einw.
- Saulheim7.893 Einw.
- Wöllstein4.492 Einw.
- Gau-Odernheim3.995 Einw.
- Eich3.868 Einw.
- Westhofen3.348 Einw.
- Flörsheim-Dalsheim3.167 Einw.
- Gimbsheim3.113 Einw.
- Alsheim2.680 Einw.
- Flonheim2.622 Einw.
- Armsheim2.466 Einw.
- Monsheim2.322 Einw.
- Gau-Bickelheim2.142 Einw.
- Dittelsheim-Heßloch2.097 Einw.
- Hamm am Rhein1.890 Einw.
- Offstein1.845 Einw.
- Bechtheim1.842 Einw.
- Bechtolsheim1.798 Einw.
- Wallertheim1.771 Einw.
- Albig1.634 Einw.
- Schornsheim1.600 Einw.
- Mettenheim1.597 Einw.
- Partenheim1.594 Einw.
- Framersheim1.564 Einw.
- Gundersheim1.537 Einw.
- Erbes-Büdesheim1.472 Einw.
- Wendelsheim1.444 Einw.
- Ober-Flörsheim1.348 Einw.
- Udenheim1.338 Einw.
- Sulzheim1.260 Einw.
- Siefersheim1.249 Einw.
- Eppelsheim1.147 Einw.
- Flomborn1.046 Einw.
- Mörstadt1.036 Einw.
- Gundheim1.008 Einw.
- Wonsheim978 Einw.
- Mauchenheim959 Einw.
- Spiesheim954 Einw.
- Bornheim875 Einw.
- Wachenheim746 Einw.
- Hohen-Sülzen733 Einw.
- Gabsheim706 Einw.
- Freimersheim673 Einw.
- Biebelnheim670 Einw.
- Stein-Bockenheim650 Einw.
- Offenheim631 Einw.
- Gumbsheim619 Einw.
- Gau-Weinheim611 Einw.
- Lonsheim601 Einw.
- Wahlheim587 Einw.
- Nieder-Wiesen582 Einw.
- Nack575 Einw.
- Mölsheim557 Einw.
- Gau-Heppenheim554 Einw.
- Vendersheim543 Einw.
- Monzernheim539 Einw.
- Ensheim490 Einw.
- Hangen-Weisheim430 Einw.
- Bechenheim411 Einw.
- Eckelsheim409 Einw.
- Hochborn409 Einw.
- Esselborn391 Einw.
- Bermersheim vor der Höhe386 Einw.
- Bermersheim329 Einw.
- Kettenheim321 Einw.
- Frettenheim309 Einw.
- Dintesheim152 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Alzey-Worms?
Anschrift: Bleichstraße 6-8, 55232 Alzey. Telefon: +49 6731 9507-760. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–11 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung.
Für welche Orte ist das Jobcenter Alzey-Worms zuständig?
Für 69 Städte und Gemeinden, darunter Alzey, Osthofen, Wörrstadt, Saulheim, Wöllstein, Gau-Odernheim, Eich, Westhofen und weitere.
Hat das Jobcenter Alzey-Worms weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Standort Worms, Worms.
Kann ich Anträge beim Jobcenter Alzey-Worms online stellen?
Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Alzey-Worms.
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- Jobcenter Stadt Koblenz
- Jobcenter Landkreis Ahrweiler
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- Jobcenter Bad Kreuznach
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