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Rheinland-Pfalz

Jobcenter Bad Kreuznach

Zuständig für 118 Städte und Gemeinden mit rund 164.748 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Bad Kreuznach
Viktoriastraße 36
55543 Bad Kreuznach
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Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–11:30 Uhr; Do 8–11:30 und 13:30–15:30 Uhr. Terminierte Beratungen Mo - Do 08:00 - 16:00 Uhr und Fr 08:00 - 13:00 Uhr. Ihren Wunschtermin können Sie unter www.jobcenter-badkreuznach.de vereinbaren.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-badkreuznach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Bad Kreuznach zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Bad Kreuznach?

Anschrift: Viktoriastraße 36, 55543 Bad Kreuznach. Telefon: +49 671 850-318. Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–11:30 Uhr; Do 8–11:30 und 13:30–15:30 Uhr. Terminierte Beratungen Mo - Do 08:00 - 16:00 Uhr und Fr 08:00 - 13:00 Uhr. Ihren Wunschtermin können Sie unter www.jobcenter-badkreuznach.de vereinbaren..

Für welche Orte ist das Jobcenter Bad Kreuznach zuständig?

Für 118 Städte und Gemeinden, darunter Bad Kreuznach, Kirn, Bad Sobernheim, Langenlonsheim, Stromberg, Hargesheim, Meisenheim, Roxheim und weitere.

Hat das Jobcenter Bad Kreuznach weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Kirn, Friedrichstraße 6, Kirn; Standort Kirn, Halmer Weg 13, Kirn.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Bad Kreuznach, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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