Rheinland-Pfalz
Jobcenter Landkreis Ahrweiler
Zuständig für 74 Städte und Gemeinden mit rund 129.353 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Ahrweiler
Sprengnetter-Campus 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2641 9116-0
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12 Uhr
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 2641 9116-120
- Website des Jobcenters
- jobcenter-ahrweiler.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort AdenauIm Straussenpesch 8-10, 53518 Adenau
- Standort SinzigMühlenbachstraße 11, 53489 Sinzig
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Ahrweiler zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Bad Neuenahr-Ahrweiler27.961 Einw.
- Remagen17.603 Einw.
- Sinzig17.256 Einw.
- Grafschaft10.817 Einw.
- Bad Breisig9.623 Einw.
- Burgbrohl3.262 Einw.
- Adenau2.935 Einw.
- Niederzissen2.729 Einw.
- Brohl-Lützing2.553 Einw.
- Kempenich1.890 Einw.
- Altenahr1.605 Einw.
- Weibern1.509 Einw.
- Dernau1.495 Einw.
- Wassenach1.299 Einw.
- Berg1.289 Einw.
- Ahrbrück1.141 Einw.
- Wehr1.123 Einw.
- Oberzissen1.106 Einw.
- Hönningen1.100 Einw.
- Niederdürenbach938 Einw.
- Wershofen908 Einw.
- Waldorf874 Einw.
- Spessart868 Einw.
- Schalkenbach809 Einw.
- Mayschoß770 Einw.
- Kalenborn727 Einw.
- Königsfeld717 Einw.
- Oberdürenbach669 Einw.
- Gönnersdorf648 Einw.
- Schuld606 Einw.
- Lind575 Einw.
- Glees561 Einw.
- Dümpelfeld557 Einw.
- Kesseling553 Einw.
- Rech530 Einw.
- Müllenbach502 Einw.
- Reifferscheid498 Einw.
- Hümmel485 Einw.
- Dedenbach479 Einw.
- Insul477 Einw.
- Antweiler476 Einw.
- Leimbach426 Einw.
- Wimbach424 Einw.
- Barweiler389 Einw.
- Hohenleimbach370 Einw.
- Kirchsahr357 Einw.
- Kaltenborn344 Einw.
- Hoffeld307 Einw.
- Herschbroich282 Einw.
- Wiesemscheid263 Einw.
- Quiddelbach249 Einw.
- Rodder241 Einw.
- Heckenbach241 Einw.
- Galenberg229 Einw.
- Aremberg196 Einw.
- Winnerath190 Einw.
- Nürburg188 Einw.
- Kottenborn184 Einw.
- Brenk183 Einw.
- Dorsel173 Einw.
- Meuspath172 Einw.
- Müsch165 Einw.
- Honerath164 Einw.
- Pomster152 Einw.
- Wirft148 Einw.
- Harscheid147 Einw.
- Ohlenhard130 Einw.
- Fuchshofen92 Einw.
- Sierscheid82 Einw.
- Senscheid78 Einw.
- Trierscheid77 Einw.
- Dankerath70 Einw.
- Eichenbach70 Einw.
- Bauler47 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Ahrweiler?
Anschrift: Sprengnetter-Campus 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Telefon: +49 2641 9116-0. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr.
Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Ahrweiler zuständig?
Für 74 Städte und Gemeinden, darunter Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen, Sinzig, Grafschaft, Bad Breisig, Burgbrohl, Adenau, Niederzissen und weitere.
Hat das Jobcenter Landkreis Ahrweiler weitere Standorte?
Ja, 2 weitere Standorte: Standort Adenau, Adenau; Standort Sinzig, Sinzig.
Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Ahrweiler online stellen?
Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Ahrweiler.
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