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Rheinland-Pfalz

Jobcenter Landkreis Ahrweiler

Zuständig für 74 Städte und Gemeinden mit rund 129.353 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Ahrweiler
Sprengnetter-Campus 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2641 9116-120
Website des Jobcenters
jobcenter-ahrweiler.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Ahrweiler zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Ahrweiler?

Anschrift: Sprengnetter-Campus 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Telefon: +49 2641 9116-0. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Ahrweiler zuständig?

Für 74 Städte und Gemeinden, darunter Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen, Sinzig, Grafschaft, Bad Breisig, Burgbrohl, Adenau, Niederzissen und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Ahrweiler weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Adenau, Adenau; Standort Sinzig, Sinzig.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Ahrweiler online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Ahrweiler.

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