Jobcenter-Verzeichnis.org

Rheinland-Pfalz

Jobcenter Mainz-Bingen

Zuständig für 64 Städte und Gemeinden mit rund 206.454 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 9–12 Uhr, Mi 14–15:30 Uhr, Do 9–12 und 14–18 Uhr sowie nach Vereinbarung
Fax
+49 6132 787-6099
Website des Jobcenters
mainz-bingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Mainz-Bingen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Mainz-Bingen?

Anschrift: Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein. Telefon: +49 6132 787-6000. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 9–12 Uhr, Mi 14–15:30 Uhr, Do 9–12 und 14–18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Für welche Orte ist das Jobcenter Mainz-Bingen zuständig?

Für 64 Städte und Gemeinden, darunter Ingelheim am Rhein, Bingen am Rhein, Nieder-Olm, Budenheim, Nierstein, Bodenheim, Oppenheim, Gau-Algesheim und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Mainz-Bingen.

Weitere Jobcenter in Rheinland-Pfalz