Rheinland-Pfalz
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Zuständig für 87 Städte und Gemeinden mit rund 217.228 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Marktplatz 24
56727 Mayen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2651 7055-0
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12:30 Uhr
- jobcenter@kvmyk.de
- Fax
- +49 2651 7055-120
- Website des Jobcenters
- jobcenter-myk.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort AndernachKoblenzerstraße 35, 56626 AndernachStadt Andernach, VG Pellenz
- Standort BendorfEngersport 12, 56170 BendorfStadt Bendorf, VG Vallendar
- Standort WeißenthurmHauptstraße 7, 56575 WeißenthurmVG Weißenthurm, VG Rhein-Mosel
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Andernach30.039 Einw.
- Mayen19.713 Einw.
- Bendorf17.726 Einw.
- Mülheim-Kärlich11.159 Einw.
- Vallendar9.062 Einw.
- Mendig9.034 Einw.
- Weißenthurm9.020 Einw.
- Polch6.675 Einw.
- Plaidt6.003 Einw.
- Ochtendung5.377 Einw.
- Kruft4.800 Einw.
- Nickenich3.701 Einw.
- Kettig3.516 Einw.
- Münstermaifeld3.394 Einw.
- Urmitz3.373 Einw.
- Urbar3.177 Einw.
- Bassenheim2.985 Einw.
- Kobern-Gondorf2.982 Einw.
- Rhens2.950 Einw.
- Ettringen2.874 Einw.
- Sankt Sebastian2.652 Einw.
- Dieblich2.595 Einw.
- Kottenheim2.521 Einw.
- Weitersburg2.457 Einw.
- Winningen2.390 Einw.
- Waldesch2.266 Einw.
- Saffig2.209 Einw.
- Kaltenengers2.198 Einw.
- Spay1.874 Einw.
- Thür1.560 Einw.
- Brey1.494 Einw.
- Löf1.464 Einw.
- Mertloch1.338 Einw.
- Bell1.305 Einw.
- Lehmen1.265 Einw.
- Niederwerth1.261 Einw.
- Kehrig1.254 Einw.
- Lonnig1.213 Einw.
- Rieden1.207 Einw.
- Nörtershausen1.152 Einw.
- Oberfell1.149 Einw.
- Wolken1.136 Einw.
- Kirchwald1.005 Einw.
- Sankt Johann951 Einw.
- Niederfell951 Einw.
- Welling950 Einw.
- Rüber877 Einw.
- Burgen763 Einw.
- Monreal749 Einw.
- Kretz734 Einw.
- Baar728 Einw.
- Brodenbach703 Einw.
- Alken681 Einw.
- Langenfeld678 Einw.
- Kollig624 Einw.
- Trimbs622 Einw.
- Boos607 Einw.
- Hatzenport586 Einw.
- Nachtsheim554 Einw.
- Volkesfeld548 Einw.
- Kerben532 Einw.
- Weiler513 Einw.
- Pillig488 Einw.
- Herresbach475 Einw.
- Naunheim453 Einw.
- Kalt451 Einw.
- Gering414 Einw.
- Hausten385 Einw.
- Virneburg381 Einw.
- Macken381 Einw.
- Reudelsterz379 Einw.
- Bermel357 Einw.
- Gappenach352 Einw.
- Wierschem338 Einw.
- Luxem329 Einw.
- Anschau286 Einw.
- Gierschnach272 Einw.
- Ditscheid259 Einw.
- Münk257 Einw.
- Hirten253 Einw.
- Arft231 Einw.
- Siebenbach193 Einw.
- Einig147 Einw.
- Langscheid86 Einw.
- Acht83 Einw.
- Lind54 Einw.
- Welschenbach48 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz?
Anschrift: Marktplatz 24, 56727 Mayen. Telefon: +49 2651 7055-0. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12:30 Uhr. E-Mail: jobcenter@kvmyk.de.
Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz zuständig?
Für 87 Städte und Gemeinden, darunter Andernach, Mayen, Bendorf, Mülheim-Kärlich, Vallendar, Mendig, Weißenthurm, Polch und weitere.
Hat das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz weitere Standorte?
Ja, 3 weitere Standorte: Standort Andernach, Andernach; Standort Bendorf, Bendorf; Standort Weißenthurm, Weißenthurm.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz.
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