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Rheinland-Pfalz

Jobcenter Trier-Saarburg

Zuständig für 104 Städte und Gemeinden mit rund 148.953 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Trier-Saarburg
Dasbachstraße 9
54292 Trier
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 8–12:30 Uhr. Vorsprache in den Fachabteilungen ausschließlich nach Terminvereinbarung
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 651 205-9107500
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Trier-Saarburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Trier-Saarburg?

Anschrift: Dasbachstraße 9, 54292 Trier. Telefon: +49 651 205-7200. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–12:30 Uhr. Vorsprache in den Fachabteilungen ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist das Jobcenter Trier-Saarburg zuständig?

Für 104 Städte und Gemeinden, darunter Konz, Schweich, Saarburg, Hermeskeil, Trierweiler, Föhren, Kenn, Zemmer und weitere.

Hat das Jobcenter Trier-Saarburg weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Hermeskeil, Hermeskeil; Standort Saarburg, Saarburg.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Trier-Saarburg, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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