Rheinland-Pfalz
Jobcenter Deutsche Weinstraße
Zuständig für 49 Städte und Gemeinden mit rund 187.274 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Deutsche Weinstraße
Friedrich-Ebert-Straße 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6321 932-0
- Erreichbarkeit
- Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr. Eine Vorsprache ist auch außerhalb der Öffnungszeiten mit Termin möglich.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 6321 932-166
- Website des Jobcenters
- jobcenter-deutsche-weinstrasse.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort GrünstadtDieselstraße 8, 67269 Grünstadt
- Standort Neustadt an der Weinstraße, Konrad-Adenauer-Straße 31aKonrad-Adenauer-Straße 31a, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Neustadt an der Weinstraße52.945 Einw.
- Haßloch20.396 Einw.
- Bad Dürkheim19.159 Einw.
- Grünstadt14.419 Einw.
- Freinsheim4.772 Einw.
- Wachenheim an der Weinstraße4.421 Einw.
- Weisenheim am Sand4.177 Einw.
- Lambrecht (Pfalz)3.995 Einw.
- Deidesheim3.623 Einw.
- Carlsberg3.533 Einw.
- Meckenheim3.424 Einw.
- Hettenleidelheim3.056 Einw.
- Dirmstein2.982 Einw.
- Obrigheim (Pfalz)2.814 Einw.
- Ellerstadt2.459 Einw.
- Elmstein2.446 Einw.
- Bockenheim an der Weinstraße2.366 Einw.
- Niederkirchen bei Deidesheim2.267 Einw.
- Kirchheim an der Weinstraße1.871 Einw.
- Gerolsheim1.826 Einw.
- Altleiningen1.712 Einw.
- Wattenheim1.702 Einw.
- Weisenheim am Berg1.670 Einw.
- Weidenthal1.643 Einw.
- Gönnheim1.580 Einw.
- Friedelsheim1.442 Einw.
- Ruppertsberg1.407 Einw.
- Esthal1.348 Einw.
- Erpolzheim1.322 Einw.
- Ebertsheim1.315 Einw.
- Kallstadt1.234 Einw.
- Lindenberg1.193 Einw.
- Großkarlbach1.144 Einw.
- Kindenheim1.046 Einw.
- Laumersheim892 Einw.
- Tiefenthal860 Einw.
- Kleinkarlbach836 Einw.
- Frankeneck815 Einw.
- Neidenfels802 Einw.
- Quirnheim802 Einw.
- Bobenheim am Berg797 Einw.
- Neuleiningen792 Einw.
- Forst an der Weinstraße774 Einw.
- Obersülzen753 Einw.
- Herxheim am Berg734 Einw.
- Bissersheim468 Einw.
- Dackenheim454 Einw.
- Mertesheim412 Einw.
- Battenberg (Pfalz)374 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Deutsche Weinstraße?
Anschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Telefon: +49 6321 932-0. Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr. Eine Vorsprache ist auch außerhalb der Öffnungszeiten mit Termin möglich..
Für welche Orte ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig?
Für 49 Städte und Gemeinden, darunter Neustadt an der Weinstraße, Haßloch, Bad Dürkheim, Grünstadt, Freinsheim, Wachenheim an der Weinstraße, Weisenheim am Sand, Lambrecht (Pfalz) und weitere.
Hat das Jobcenter Deutsche Weinstraße weitere Standorte?
Ja, 2 weitere Standorte: Standort Grünstadt, Grünstadt; Standort Neustadt an der Weinstraße, Konrad-Adenauer-Straße 31a, Neustadt an der Weinstraße.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Deutsche Weinstraße, wenn es den Bescheid erlassen hat.
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