Jobcenter-Verzeichnis.org

Rheinland-Pfalz

Jobcenter Deutsche Weinstraße

Zuständig für 49 Städte und Gemeinden mit rund 187.274 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Deutsche Weinstraße
Friedrich-Ebert-Straße 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr. Eine Vorsprache ist auch außerhalb der Öffnungszeiten mit Termin möglich.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 6321 932-166
Website des Jobcenters
jobcenter-deutsche-weinstrasse.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Deutsche Weinstraße?

Anschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Telefon: +49 6321 932-0. Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr. Eine Vorsprache ist auch außerhalb der Öffnungszeiten mit Termin möglich..

Für welche Orte ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig?

Für 49 Städte und Gemeinden, darunter Neustadt an der Weinstraße, Haßloch, Bad Dürkheim, Grünstadt, Freinsheim, Wachenheim an der Weinstraße, Weisenheim am Sand, Lambrecht (Pfalz) und weitere.

Hat das Jobcenter Deutsche Weinstraße weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Grünstadt, Grünstadt; Standort Neustadt an der Weinstraße, Konrad-Adenauer-Straße 31a, Neustadt an der Weinstraße.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Deutsche Weinstraße, wenn es den Bescheid erlassen hat.

Weitere Jobcenter in Rheinland-Pfalz