Jobcenter-Verzeichnis.org

Grünstadt · Landkreis Bad Dürkheim · 14.419 Einwohner

Jobcenter für Grünstadt

Zuständig ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. In Grünstadt gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Grünstadt: 67269

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Speyer

Standort in Grünstadt

  • Standort GrünstadtDieselstraße 8, 67269 Grünstadt

Jobcenter Deutsche Weinstraße

Anschrift
Jobcenter Deutsche Weinstraße
Friedrich-Ebert-Straße 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr. Eine Vorsprache ist auch außerhalb der Öffnungszeiten mit Termin möglich.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 6321 932-166
Website des Jobcenters
jobcenter-deutsche-weinstrasse.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Grünstadt zuständig?

Für Grünstadt (Landkreis Bad Dürkheim) ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig, Friedrich-Ebert-Straße 17, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Telefon +49 6321 932-0.

Gibt es ein Jobcenter in Grünstadt?

Ja. Das Jobcenter Deutsche Weinstraße hat in Grünstadt einen Standort: Standort Grünstadt, Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt.

Welche Postleitzahlen gehören zu Grünstadt?

Zur Gemeinde Grünstadt gehören die Postleitzahlen 67269. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr. Eine Vorsprache ist auch außerhalb der Öffnungszeiten mit Termin möglich..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße für