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Rheinland-Pfalz

Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms

Zuständig für Worms. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Schönauer Straße 2
67547 Worms
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Erreichbarkeit
Persönliche Gespräche sind nur mit Termin möglich. In finanziellen Notlagen können Sie ohne Termin täglich von 8.30 bis 11.00 Uhr ins Jobcenter Worms kommen.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 6241 906-522
Website des Jobcenters
jobcenter-worms.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms?

Anschrift: Schönauer Straße 2, 67547 Worms. Telefon: +49 6241 906-555. Erreichbarkeit: Persönliche Gespräche sind nur mit Termin möglich. In finanziellen Notlagen können Sie ohne Termin täglich von 8.30 bis 11.00 Uhr ins Jobcenter Worms kommen..

Hat das Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Worms, Von-Steuben-Straße 4-6, Worms.

Kann ich Anträge beim Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms.

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