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Rheinland-Pfalz

Jobcenter Landkreis Kaiserslautern

Zuständig für 50 Städte und Gemeinden mit rund 106.343 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Kaiserslautern
Augustastraße 6
67655 Kaiserslautern
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 631 3641-453
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Kaiserslautern zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Kaiserslautern?

Anschrift: Augustastraße 6, 67655 Kaiserslautern. Telefon: +49 631 3641-306. Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Kaiserslautern zuständig?

Für 50 Städte und Gemeinden, darunter Landstuhl, Bruchmühlbach-Miesau, Ramstein-Miesenbach, Enkenbach-Alsenborn, Otterberg, Hochspeyer, Weilerbach, Otterbach und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Kaiserslautern online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Kaiserslautern.

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