Rheinland-Pfalz
Jobcenter Bernkastel-Wittlich
Zuständig für 107 Städte und Gemeinden mit rund 113.187 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Bernkastel-Wittlich
Kurfürstenstraße 11 - 13
54516 Wittlich
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6571 9701-10
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Do, Fr 8–12:30 Uhr. Unsere telefonischen Servicezeiten sind Mo., Di., Do. und Fr. von 8 bis 12.30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für eine persönliche Beratung einen Termin.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Website des Jobcenters
- arbeitsagentur.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort Bernkastel-KuesPastorenpfad 3, 54470 Bernkastel-Kues
- Standort Wittlich, Schloßstraße 7Schloßstraße 7, 54516 Wittlich
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Bernkastel-Wittlich zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Wittlich19.049 Einw.
- Morbach10.542 Einw.
- Bernkastel-Kues6.727 Einw.
- Traben-Trarbach5.421 Einw.
- Hetzerath2.553 Einw.
- Salmtal2.539 Einw.
- Neumagen-Dhron2.306 Einw.
- Landscheid2.224 Einw.
- Kröv2.150 Einw.
- Zeltingen-Rachtig2.125 Einw.
- Piesport2.000 Einw.
- Thalfang1.895 Einw.
- Osann-Monzel1.841 Einw.
- Altrich1.693 Einw.
- Klausen1.521 Einw.
- Manderscheid1.434 Einw.
- Bausendorf1.420 Einw.
- Maring-Noviand1.393 Einw.
- Malborn1.391 Einw.
- Dreis1.390 Einw.
- Enkirch1.389 Einw.
- Monzelfeld1.296 Einw.
- Binsfeld1.264 Einw.
- Lieser1.231 Einw.
- Brauneberg1.142 Einw.
- Longkamp1.118 Einw.
- Großlittgen1.070 Einw.
- Kinderbeuern1.035 Einw.
- Sehlem1.022 Einw.
- Reil952 Einw.
- Veldenz947 Einw.
- Mülheim an der Mosel934 Einw.
- Wintrich928 Einw.
- Ürzig899 Einw.
- Platten876 Einw.
- Bergweiler869 Einw.
- Hontheim848 Einw.
- Bengel839 Einw.
- Kinheim760 Einw.
- Rivenich737 Einw.
- Niersbach725 Einw.
- Minderlittgen707 Einw.
- Heidenburg690 Einw.
- Kleinich681 Einw.
- Bettenfeld679 Einw.
- Hupperath645 Einw.
- Graach an der Mosel625 Einw.
- Plein624 Einw.
- Irmenach624 Einw.
- Hasborn606 Einw.
- Burgen582 Einw.
- Laufeld537 Einw.
- Lösnich498 Einw.
- Horath491 Einw.
- Bruch482 Einw.
- Lötzbeuren475 Einw.
- Minheim472 Einw.
- Berglicht463 Einw.
- Niederöfflingen438 Einw.
- Erden435 Einw.
- Flußbach430 Einw.
- Esch422 Einw.
- Eckfeld377 Einw.
- Gladbach370 Einw.
- Arenrath364 Einw.
- Wallscheid362 Einw.
- Meerfeld351 Einw.
- Burg (Mosel)351 Einw.
- Eisenschmitt336 Einw.
- Kesten332 Einw.
- Breit325 Einw.
- Greimerath284 Einw.
- Kommen282 Einw.
- Oberöfflingen282 Einw.
- Deuselbach275 Einw.
- Niederscheidweiler266 Einw.
- Hilscheid261 Einw.
- Hochscheid254 Einw.
- Talling245 Einw.
- Pantenburg244 Einw.
- Schönberg234 Einw.
- Gipperath231 Einw.
- Starkenburg214 Einw.
- Büdlich209 Einw.
- Karl205 Einw.
- Gornhausen197 Einw.
- Oberscheidweiler183 Einw.
- Heidweiler170 Einw.
- Dierscheid164 Einw.
- Neunkirchen163 Einw.
- Schladt154 Einw.
- Immert150 Einw.
- Heckenmünster139 Einw.
- Gielert132 Einw.
- Dhronecken130 Einw.
- Burtscheid115 Einw.
- Lückenburg101 Einw.
- Gräfendhron95 Einw.
- Dodenburg95 Einw.
- Diefenbach92 Einw.
- Etgert66 Einw.
- Schwarzenborn59 Einw.
- Merschbach58 Einw.
- Rorodt55 Einw.
- Willwerscheid54 Einw.
- Musweiler45 Einw.
- Dierfeld15 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Bernkastel-Wittlich?
Anschrift: Kurfürstenstraße 11 - 13, 54516 Wittlich. Telefon: +49 6571 9701-10. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–12:30 Uhr. Unsere telefonischen Servicezeiten sind Mo., Di., Do. und Fr. von 8 bis 12.30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für eine persönliche Beratung einen Termin..
Für welche Orte ist das Jobcenter Bernkastel-Wittlich zuständig?
Für 107 Städte und Gemeinden, darunter Wittlich, Morbach, Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach, Hetzerath, Salmtal, Neumagen-Dhron, Landscheid und weitere.
Hat das Jobcenter Bernkastel-Wittlich weitere Standorte?
Ja, 2 weitere Standorte: Standort Bernkastel-Kues, Bernkastel-Kues; Standort Wittlich, Schloßstraße 7, Wittlich.
Kann ich Anträge beim Jobcenter Bernkastel-Wittlich online stellen?
Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Bernkastel-Wittlich.
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