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Rheinland-Pfalz

Jobcenter Stadt Koblenz

Zuständig für Koblenz. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Stadt Koblenz
Carl-Löhr-Straße 6
56070 Koblenz
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche vorab einen Termin! Nutzen Sie unsere schnellen Onlineangebote.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 261 579245-709
Website des Jobcenters
jobcenter-koblenz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Stadt Koblenz?

Anschrift: Carl-Löhr-Straße 6, 56070 Koblenz. Telefon: +49 261 579245-780. Erreichbarkeit: Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche vorab einen Termin! Nutzen Sie unsere schnellen Onlineangebote.. E-Mail: jobcenter-koblenz@jobcenter-ge.de.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Stadt Koblenz, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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