Rheinland-Pfalz · Gültig ab 01.10.2024
Mietobergrenze Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Für eine Person erkennt das Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms eine Bruttokaltmiete von 466,70 € als angemessen an, für zwei Personen 506,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete einschließlich kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Kosten für Unterkunft und Heizung – maximale Richtwerte des Jobcenters Worms (Bruttokaltmiete), Webseite des Jobcenters, Werte ab 01.10.2024.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 466,70 € | 506,00 € | 680,70 € | 773,60 € | 902,50 € | 1.031,50 € | + 129,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 700,05 € | 759,00 € | 1.021,05 € | 1.160,40 € | 1.353,75 € | 1.547,25 € |
Quelle: Kosten für Unterkunft und Heizung – maximale Richtwerte des Jobcenters Worms (Bruttokaltmiete), Webseite des Jobcenters, Werte ab 01.10.2024, gültig ab 01.10.2024. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete einschließlich kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², 7 Personen 135 m², jede weitere Person 15 m².
- Die neueste amtlich veröffentlichte Tabelle gilt seit 01.10.2024. Die Werte gelten laut Jobcenter ab 01.10.2024.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 466,70 €, für zwei Personen 506,00 € (gültig ab 01.10.2024). Quelle: Kosten für Unterkunft und Heizung – maximale Richtwerte des Jobcenters Worms (Bruttokaltmiete), Webseite des Jobcenters, Werte ab 01.10.2024.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Rheinland-Pfalz
- Jobcenter Stadt Koblenz
- Jobcenter Landkreis Ahrweiler
- Jobcenter Kreis Altenkirchen
- Jobcenter Bad Kreuznach
- Jobcenter Landkreis Birkenfeld
- Jobcenter Landkreis Cochem-Zell
- Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
- Jobcenter Landkreis Neuwied
- Jobcenter Rhein-Hunsrück
- Jobcenter Rhein-Lahn
- Jobcenter Westerwald
- Jobcenter Trier Stadt
- Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen
- Jobcenter Stadt Kaiserslautern
- Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
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- Jobcenter Deutsche Weinstraße
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- Jobcenter Mainz-Bingen