Rheinland-Pfalz · Gültig ab 01.04.2025
Mietobergrenze Jobcenter Alzey-Worms
Für eine Person erkennt das Jobcenter Alzey-Worms eine Bruttokaltmiete von 538,00 € bis 565,50 € als angemessen an, für zwei Personen 585,00 € bis 628,80 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Brutto-Kaltmiete: Die Brutto-Kaltmiete enthält die Grundmiete inklusive der kalten Nebenkosten (ohne Heizung). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Neue angemessene Mietwerte ab 01.04.2025 im SGB II und SGB XII (Richtwerte der angemessenen Brutto-Kaltmiete).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadt Alzey, VG Alzey-Land, VG Wöllstein, VG WörrstadtStadt Alzey, VG Alzey-Land, VG Wöllstein, VG Wörrstadt | 565,50 € | 585,00 € | 728,80 € | 841,50 € | 1.012,20 € | + 144,60 € |
| VG Eich, VG Monsheim, VG WonnegauVG Eich, VG Monsheim, VG Wonnegau | 538,00 € | 628,80 € | 784,80 € | 845,10 € | 954,45 € | + 136,35 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Stadt Alzey, VG Alzey-Land, VG Wöllstein, VG Wörrstadt | 848,25 € | 877,50 € | 1.093,20 € | 1.262,25 € | 1.518,30 € |
| VG Eich, VG Monsheim, VG Wonnegau | 807,00 € | 943,20 € | 1.177,20 € | 1.267,65 € | 1.431,68 € |
Quelle: Neue angemessene Mietwerte ab 01.04.2025 im SGB II und SGB XII (Richtwerte der angemessenen Brutto-Kaltmiete), gültig ab 01.04.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Alzey-Worms.
So lesen Sie die Werte
- Brutto-Kaltmiete: Die Brutto-Kaltmiete enthält die Grundmiete inklusive der kalten Nebenkosten (ohne Heizung).
- Angemessene Wohnfläche laut Tabelle: 1 Person bis 50 m², 2 Personen 50-60 m², 3 Personen 60-80 m², 4 Personen 80-90 m², 5 Personen 90-105 m²; für jede weitere Person je 15 m². Bei Wohneigentum gelten die Aufwendungen bis zur angemessenen Netto-Kaltmiete (eigene Tabelle). Das Jobcenter nennt für Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 5 Personen eine individuelle Berechnung.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Alzey-Worms sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 538,00 € bis 565,50 €, für zwei Personen 585,00 € bis 628,80 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.04.2025). Quelle: Neue angemessene Mietwerte ab 01.04.2025 im SGB II und SGB XII (Richtwerte der angemessenen Brutto-Kaltmiete).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Rheinland-Pfalz
- Jobcenter Stadt Koblenz
- Jobcenter Landkreis Ahrweiler
- Jobcenter Kreis Altenkirchen
- Jobcenter Bad Kreuznach
- Jobcenter Landkreis Birkenfeld
- Jobcenter Landkreis Cochem-Zell
- Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
- Jobcenter Landkreis Neuwied
- Jobcenter Rhein-Hunsrück
- Jobcenter Rhein-Lahn
- Jobcenter Westerwald
- Jobcenter Trier Stadt
- Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen
- Jobcenter Stadt Kaiserslautern
- Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
- Jobcenter Mainz
- Jobcenter Deutsche Weinstraße
- Jobcenter Pirmasens
- Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
- Jobcenter Zweibrücken
- Jobcenter Landkreis Kaiserslautern
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