Rheinland-Pfalz
Mietobergrenze Jobcenter Westerwald
Für eine Person erkennt das Jobcenter Westerwald eine Bruttokaltmiete von 428,50 € bis 453,00 € als angemessen an, für zwei Personen 484,20 € bis 511,20 €, je nach Wohnort. Die Quelle nennt Werte nur für einen Teil des Gebiets.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Brutto-Kaltmiete (Netto-Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten) in Euro; Heizkosten werden gesondert geprüft. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Fortschreibung 2024 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022 (Westerwaldkreis, Bericht vom 17.10.2024), Tabelle 9 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2024.
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| NordkreisVG Bad Marienberg (Westerwald), VG Hachenburg, VG Rennerod, VG Westerburg | 428,50 € | 484,20 € | 600,00 € | 696,60 € | 753,90 € | + 107,70 € |
| SüdkreisVG Höhr-Grenzhausen, VG Montabaur, VG Ransbach-Baumbach | 453,00 € | 511,20 € | 635,20 € | 743,40 € | 832,65 € | + 118,95 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Nordkreis | 642,75 € | 726,30 € | 900,00 € | 1.044,90 € | 1.130,85 € |
| Südkreis | 679,50 € | 766,80 € | 952,80 € | 1.115,10 € | 1.248,98 € |
Quelle: Fortschreibung 2024 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022 (Westerwaldkreis, Bericht vom 17.10.2024), Tabelle 9 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2024. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Westerwald.
So lesen Sie die Werte
- Brutto-Kaltmiete (Netto-Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten) in Euro; Heizkosten werden gesondert geprüft.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
- Die neueste amtlich veröffentlichte Tabelle stammt aus der Fortschreibung 2024 (Bericht vom 17.10.2024, Vorlage an den Kreisausschuss vom 18.11.2024); das Jobcenter verweist für die aktuellen Mietobergrenzen auf dieses Dokument. Für die Verbandsgemeinden Selters (Westerwald), Wallmerod und Wirges widersprechen sich die amtlichen Angaben: Das Konzept 2022 des Westerwaldkreises ordnet sie dem Nordkreis zu, die Seite des Jobcenters dem Südkreis; sie sind deshalb hier keinem Vergleichsraum zugeordnet.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Westerwald sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 428,50 € bis 453,00 €, für zwei Personen 484,20 € bis 511,20 €, je nach Wohnort. Quelle: Fortschreibung 2024 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022 (Westerwaldkreis, Bericht vom 17.10.2024), Tabelle 9 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2024.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Rheinland-Pfalz
- Jobcenter Stadt Koblenz
- Jobcenter Landkreis Ahrweiler
- Jobcenter Kreis Altenkirchen
- Jobcenter Bad Kreuznach
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- Jobcenter Landkreis Neuwied
- Jobcenter Rhein-Hunsrück
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- Jobcenter Trier Stadt
- Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen
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- Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
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