Saarburg · Landkreis Trier-Saarburg · 7.504 Einwohner
Jobcenter für Saarburg
Zuständig ist das Jobcenter Trier-Saarburg mit Sitz in Trier. In Saarburg gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Saarburg: 54439
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Trier
Standort in Saarburg
- Standort SaarburgGüterstraße 5, 54439 Saarburg
Jobcenter Trier-Saarburg
- Anschrift
- Jobcenter Trier-Saarburg
Dasbachstraße 9
54292 Trier
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 651 205-7200
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Do, Fr 8–12:30 Uhr. Vorsprache in den Fachabteilungen ausschließlich nach Terminvereinbarung
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 651 205-9107500
- Website des Jobcenters
- arbeitsagentur.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Saarburg zuständig?
Für Saarburg (Landkreis Trier-Saarburg) ist das Jobcenter Trier-Saarburg zuständig, Dasbachstraße 9, 54292 Trier, Telefon +49 651 205-7200.
Gibt es ein Jobcenter in Saarburg?
Ja. Das Jobcenter Trier-Saarburg hat in Saarburg einen Standort: Standort Saarburg, Güterstraße 5, 54439 Saarburg.
Welche Postleitzahlen gehören zu Saarburg?
Zur Gemeinde Saarburg gehören die Postleitzahlen 54439. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Trier-Saarburg erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–12:30 Uhr. Vorsprache in den Fachabteilungen ausschließlich nach Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).