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Kirn · Landkreis Bad Kreuznach · 8.551 Einwohner

Jobcenter für Kirn

Zuständig ist das Jobcenter Bad Kreuznach mit Sitz in Bad Kreuznach. In Kirn gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Kirn: 55606

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Mainz

Standorte in Kirn

  • Standort Kirn, Friedrichstraße 6Friedrichstraße 6, 55606 Kirn
  • Standort Kirn, Halmer Weg 13Halmer Weg 13, 55606 Kirn

Jobcenter Bad Kreuznach

Anschrift
Jobcenter Bad Kreuznach
Viktoriastraße 36
55543 Bad Kreuznach
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Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–11:30 Uhr; Do 8–11:30 und 13:30–15:30 Uhr. Terminierte Beratungen Mo - Do 08:00 - 16:00 Uhr und Fr 08:00 - 13:00 Uhr. Ihren Wunschtermin können Sie unter www.jobcenter-badkreuznach.de vereinbaren.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-badkreuznach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Kirn zuständig?

Für Kirn (Landkreis Bad Kreuznach) ist das Jobcenter Bad Kreuznach zuständig, Viktoriastraße 36, 55543 Bad Kreuznach, Telefon +49 671 850-318.

Gibt es ein Jobcenter in Kirn?

Ja. Das Jobcenter Bad Kreuznach hat in Kirn 2 Standorte: Standort Kirn, Friedrichstraße 6, Friedrichstraße 6, 55606 Kirn; Standort Kirn, Halmer Weg 13, Halmer Weg 13, 55606 Kirn.

Welche Postleitzahlen gehören zu Kirn?

Zur Gemeinde Kirn gehören die Postleitzahlen 55606. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Bad Kreuznach erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–11:30 Uhr; Do 8–11:30 und 13:30–15:30 Uhr. Terminierte Beratungen Mo - Do 08:00 - 16:00 Uhr und Fr 08:00 - 13:00 Uhr. Ihren Wunschtermin können Sie unter www.jobcenter-badkreuznach.de vereinbaren..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).