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Waldmohr · Landkreis Kusel · 5.124 Einwohner

Jobcenter für Waldmohr

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Kusel mit Sitz in Kusel. In Waldmohr gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Waldmohr: 66914

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Speyer

Standort in Waldmohr

  • Außenstelle WaldmohrRathausstraße 3, 66914 Waldmohr

Jobcenter Landkreis Kusel

Anschrift
Jobcenter Landkreis Kusel
Fritz Wunderlich Straße 47
66869 Kusel
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi 8:30–16 Uhr, Do 8:30–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr
Fax
+49 6381 424-440
Website des Jobcenters
landkreis-kusel.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Waldmohr zuständig?

Für Waldmohr (Landkreis Kusel) ist das Jobcenter Landkreis Kusel zuständig, Fritz Wunderlich Straße 47, 66869 Kusel, Telefon +49 6381 424-700.

Gibt es ein Jobcenter in Waldmohr?

Ja. Das Jobcenter Landkreis Kusel hat in Waldmohr einen Standort: Außenstelle Waldmohr, Rathausstraße 3, 66914 Waldmohr.

Welche Postleitzahlen gehören zu Waldmohr?

Zur Gemeinde Waldmohr gehören die Postleitzahlen 66914. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Kusel erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Mi 8:30–16 Uhr, Do 8:30–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Kusel für