Wörth am Rhein · Landkreis Germersheim · 18.387 Einwohner
Jobcenter für Wörth am Rhein
Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Germersheim mit Sitz in Germersheim.
Postleitzahlen in Wörth am Rhein: 76744
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Speyer
Jobcenter Landkreis Germersheim
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Germersheim
Waldstraße 13
76726 Germersheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7274 7011-0
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 9-11 Uhr und Do. 14-16 Uhr Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung möglich
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 7274 7011-266
- Website des Jobcenters
- jobcenter-germersheim.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Wörth am Rhein zuständig?
Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim) ist das Jobcenter Landkreis Germersheim zuständig, Waldstraße 13, 76726 Germersheim, Telefon +49 7274 7011-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Wörth am Rhein?
Zur Gemeinde Wörth am Rhein gehören die Postleitzahlen 76744. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Landkreis Germersheim erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 9-11 Uhr und Do. 14-16 Uhr Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).