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Boppard · Rhein-Hunsrück-Kreis · 15.771 Einwohner

Jobcenter für Boppard

Zuständig ist das Jobcenter Rhein-Hunsrück mit Sitz in Simmern. In Boppard gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Boppard: 56154

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Koblenz

Standort in Boppard

  • Standort BoppardHeerstraße 189-191, 56154 Boppard

Jobcenter Rhein-Hunsrück

Anschrift
Jobcenter Rhein-Hunsrück
Bingener Straße 23b
55469 Simmern
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 6761 9406-32
Website des Jobcenters
jobcenter-rhein-hunsrueck.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Boppard zuständig?

Für Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis) ist das Jobcenter Rhein-Hunsrück zuständig, Bingener Straße 23b, 55469 Simmern, Telefon +49 6761 9406-0.

Gibt es ein Jobcenter in Boppard?

Ja. Das Jobcenter Rhein-Hunsrück hat in Boppard einen Standort: Standort Boppard, Heerstraße 189-191, 56154 Boppard.

Welche Postleitzahlen gehören zu Boppard?

Zur Gemeinde Boppard gehören die Postleitzahlen 56154. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Rhein-Hunsrück erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).