Boppard · Rhein-Hunsrück-Kreis · 15.771 Einwohner
Jobcenter für Boppard
Zuständig ist das Jobcenter Rhein-Hunsrück mit Sitz in Simmern. In Boppard gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Boppard: 56154
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Koblenz
Standort in Boppard
- Standort BoppardHeerstraße 189-191, 56154 Boppard
Jobcenter Rhein-Hunsrück
- Anschrift
- Jobcenter Rhein-Hunsrück
Bingener Straße 23b
55469 Simmern
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6761 9406-0
- Erreichbarkeit
- Mo–Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17 Uhr
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 6761 9406-32
- Website des Jobcenters
- jobcenter-rhein-hunsrueck.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Boppard zuständig?
Für Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis) ist das Jobcenter Rhein-Hunsrück zuständig, Bingener Straße 23b, 55469 Simmern, Telefon +49 6761 9406-0.
Gibt es ein Jobcenter in Boppard?
Ja. Das Jobcenter Rhein-Hunsrück hat in Boppard einen Standort: Standort Boppard, Heerstraße 189-191, 56154 Boppard.
Welche Postleitzahlen gehören zu Boppard?
Zur Gemeinde Boppard gehören die Postleitzahlen 56154. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Rhein-Hunsrück erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).