Jobcenter-Verzeichnis.org

Hessen · Gültig ab 01.01.2026

Mietobergrenze KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf

Für eine Person erkennt das KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf eine Nettokaltmiete von 360,00 € bis 500,00 € als angemessen an, für zwei Personen 430,00 € bis 550,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–

Angegeben ist die maximal angemessene Grundmiete (Nettokaltmiete); die kalten Betriebskosten werden zusätzlich mit eigenen Höchstbeträgen je Vergleichsraum und Haushaltsgröße berücksichtigt (zusammen die Unterkunftskosten), Heizung gesondert. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Nettokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Informationsblatt Info 3 – Hinweise zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Kosten der Heizung (Stand 01.07.2026), Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Vergleichsraum I (Stadt Marburg)Marburg500,00 €550,00 €660,00 €800,00 €900,00 €+ 109,00 €
Vergleichsraum II (Marburg Umland)Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Kirchhain, Lahntal, Weimar400,00 €480,00 €600,00 €700,00 €800,00 €+ 97,00 €
Vergleichsraum III (übriger Landkreis)Amöneburg, Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Gladenbach, Lohra, Münchhausen, Neustadt, Rauschenberg, Steffenberg, Stadtallendorf, Wetter, Wohratal360,00 €430,00 €520,00 €610,00 €650,00 €+ 79,00 €

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Werte hier enthalten die kalten Betriebskosten nicht; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.

Quelle: Informationsblatt Info 3 – Hinweise zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Kosten der Heizung (Stand 01.07.2026), Landkreis Marburg-Biedenkopf, gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf.

So lesen Sie die Werte

  • Angegeben ist die maximal angemessene Grundmiete (Nettokaltmiete); die kalten Betriebskosten werden zusätzlich mit eigenen Höchstbeträgen je Vergleichsraum und Haushaltsgröße berücksichtigt (zusammen die Unterkunftskosten), Heizung gesondert.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 87 m², 5 Personen 99 m², jede weitere Person 12 m².
  • Heizkosten werden gesondert nach den oberen Grenzwerten des bundesweiten Heizspiegels (kWh je m² und Jahr) auf Angemessenheit geprüft.
  • Die Beträge sind die maximal angemessene Grundmiete ab 01.01.2026; zusätzlich gelten eigene Höchstbeträge für kalte Betriebskosten (Abschnitt 3 des Informationsblatts). Bei Nachweis eines niedrigen Primärheizenergiebedarfs wird ein Klimabonus auf die Grundmiete gewährt. Im Einzelfall kann eine Gesamtangemessenheitsgrenze gebildet werden.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Nettokaltmiete von 360,00 € bis 500,00 €, für zwei Personen 430,00 € bis 550,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Informationsblatt Info 3 – Hinweise zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Kosten der Heizung (Stand 01.07.2026), Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert nach den oberen Grenzwerten des bundesweiten Heizspiegels (kWh je m² und Jahr) auf Angemessenheit geprüft.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Hessen