Hessen
Mietobergrenze Jobcenter Frankfurt am Main
Für eine Person erkennt das Jobcenter Frankfurt am Main eine Bruttokaltmiete von 718,00 € als angemessen an, für zwei Personen 826,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Die Übersicht nennt die Werte „Angemessenheitsgrenze Bruttokaltmiete“. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Übersicht der im Sinne des SGB II / SGB XII / AsylbLG angemessen Bruttokaltmieten in Frankfurt am Main – Stand Mietspiegel 2026 und Anlage 1 WoGG ab 01.01.2025.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 718,00 € | 826,00 € | 989,00 € | 1.139,00 € | 1.301,00 € | 1.465,00 € | + 164,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 1.077,00 € | 1.239,00 € | 1.483,50 € | 1.708,50 € | 1.951,50 € | 2.197,50 € |
Quelle: Übersicht der im Sinne des SGB II / SGB XII / AsylbLG angemessen Bruttokaltmieten in Frankfurt am Main – Stand Mietspiegel 2026 und Anlage 1 WoGG ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Frankfurt am Main.
So lesen Sie die Werte
- Die Übersicht nennt die Werte „Angemessenheitsgrenze Bruttokaltmiete“.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 87 m², 5 Personen 99 m², 6 Personen 111 m², 7 Personen 123 m², 8 Personen 135 m², 9 Personen 147 m², 10 Personen 159 m², 11 Personen 172 m², 12 Personen 184 m², 13 Personen 196 m², 14 Personen 208 m², 15 Personen 220 m², 16 Personen 232 m², jede weitere Person 12 m².
- Die Übersicht trägt den Stand „Mietspiegel 2026 und Anlage 1 WoGG ab 01.01.2025“; ein genaues Gültigkeitsdatum nennt sie nicht. Der Quadratmeterhöchstpreis beträgt 25,00 € pro m². Die Karenzzeit-Obergrenze ist das 1,5-Fache der Angemessenheitsgrenze (für 1 Person 1.077,00 €). Die Wohnflächen sind als Bandbreiten angegeben (z. B. 50 m² bis 60 m² für 2 Personen); die Angabe in sqm ist die jeweilige Obergrenze.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Frankfurt am Main sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 718,00 €, für zwei Personen 826,00 €. Quelle: Übersicht der im Sinne des SGB II / SGB XII / AsylbLG angemessen Bruttokaltmieten in Frankfurt am Main – Stand Mietspiegel 2026 und Anlage 1 WoGG ab 01.01.2025.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Hessen
- Jobcenter Darmstadt
- MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
- Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter
- Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) – Jobcenter Darmstadt-Dieburg
- Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau
- Kommunales Jobcenter Hochtaunus
- Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises
- Jobcenter Wetterau
- Jobcenter Gießen
- Jobcenter Limburg-Weilburg
- KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf
- KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter
- Jobcenter Stadt Kassel
- Kommunales Kreisjobcenter Fulda
- Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg
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- Jobcenter Schwalm-Eder
- Jobcenter Waldeck-Frankenberg
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