Jobcenter-Verzeichnis.org

Hessen · Stand 01.01.2026

Mietobergrenze Jobcenter Wetterau

Für eine Person erkennt das Jobcenter Wetterau eine Bruttokaltmiete von 555,00 € bis 800,00 € als angemessen an, für zwei Personen 520,00 € bis 830,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete (= Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten, ohne Heizkosten). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietobergrenze im Wetteraukreis 2026 (Stand 1. Januar 2026).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Vergleichsraum 1Butzbach, Münzenberg, Rockenberg565,00 €590,00 €665,00 €755,00 €820,00 €+ 90,00 €
Vergleichsraum 2Echzell, Florstadt, Nidda, Ranstadt, Reichelsheim, Wölfersheim585,00 €615,00 €645,00 €750,00 €840,00 €+ 95,00 €
Vergleichsraum 3Gedern, Hirzenhain, Kefenrod, Ortenberg595,00 €520,00 €585,00 €640,00 €685,00 €+ 90,00 €
Vergleichsraum 4Bad Nauheim, Friedberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Rosbach, Wöllstadt660,00 €645,00 €800,00 €875,00 €940,00 €+ 110,00 €
Vergleichsraum 5Altenstadt, Büdingen, Glauburg, Limeshain555,00 €575,00 €690,00 €820,00 €805,00 €+ 100,00 €
Vergleichsraum 6Bad Vilbel, Karben800,00 €830,00 €880,00 €1.030,00 €1.040,00 €+ 140,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Vergleichsraum 1847,50 €885,00 €997,50 €1.132,50 €1.230,00 €
Vergleichsraum 2877,50 €922,50 €967,50 €1.125,00 €1.260,00 €
Vergleichsraum 3892,50 €780,00 €877,50 €960,00 €1.027,50 €
Vergleichsraum 4990,00 €967,50 €1.200,00 €1.312,50 €1.410,00 €
Vergleichsraum 5832,50 €862,50 €1.035,00 €1.230,00 €1.207,50 €
Vergleichsraum 61.200,00 €1.245,00 €1.320,00 €1.545,00 €1.560,00 €

Quelle: Mietobergrenze im Wetteraukreis 2026 (Stand 1. Januar 2026), Stand 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Wetterau.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete (= Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten, ohne Heizkosten).
  • Heizkosten sind in den Werten nicht enthalten und werden nur anerkannt, wenn sie angemessen sind.
  • Die Werte sind wie vom Wetteraukreis veröffentlicht übernommen; in einzelnen Vergleichsräumen liegt der Wert für eine größere Haushaltsgröße unter dem für eine kleinere. Der Wetteraukreis nennt zusätzlich die Aufteilung in Nettokaltmiete und vorläufig angemessene Betriebskosten. Die genannten Höhen gelten als oberste Grenze. Die Seite nennt den Stand 1. Januar 2026, aber kein Datum, ab dem die Werte gelten.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Wetterau sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 555,00 € bis 800,00 €, für zwei Personen 520,00 € bis 830,00 €, je nach Wohnort (Stand 01.01.2026). Quelle: Mietobergrenze im Wetteraukreis 2026 (Stand 1. Januar 2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten sind in den Werten nicht enthalten und werden nur anerkannt, wenn sie angemessen sind.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Hessen