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Hessen · Gültig ab 01.09.2025

Mietobergrenze Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau

Für eine Person erkennt das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau eine Bruttokaltmiete von 606,00 € bis 640,00 € als angemessen an, für zwei Personen 729,00 € bis 820,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokalt: Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessene Kosten der Unterkunft - bruttokalt - (Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung): Richtwerte des Kreises Groß-Gerau gültig ab 01.09.2025.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Vergleichsraum Groß-GerauBiebesheim, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt, Büttelborn, Groß-Gerau, Nauheim608,00 €739,00 €828,00 €944,00 €1.064,00 €+ 129,00 €
Vergleichsraum Mörfelden-WalldorfMörfelden-Walldorf640,00 €820,00 €1.022,00 €1.180,00 €1.332,00 €+ 161,00 €
Vergleichsraum RüsselsheimBischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim, Trebur606,00 €729,00 €843,00 €1.064,00 €1.259,00 €+ 153,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Vergleichsraum Groß-Gerau912,00 €1.108,50 €1.242,00 €1.416,00 €1.596,00 €
Vergleichsraum Mörfelden-Walldorf960,00 €1.230,00 €1.533,00 €1.770,00 €1.998,00 €
Vergleichsraum Rüsselsheim909,00 €1.093,50 €1.264,50 €1.596,00 €1.888,50 €

Quelle: Angemessene Kosten der Unterkunft - bruttokalt - (Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung): Richtwerte des Kreises Groß-Gerau gültig ab 01.09.2025, gültig ab 01.09.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokalt: Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 87 m², 5 Personen 99 m², jede weitere Person 12 m².
  • Heizkosten und Kosten der zentralen Warmwasserversorgung werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, wenn sie angemessen sind; die Angemessenheit richtet sich nach dem Einzelfall (höchster Wert des bundesweiten Heizspiegels).
  • Die Tabelle nennt die maximal angemessenen Beträge (Höchstwerte) für Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung. In der Karenzzeit von 12 Monaten gilt als Höchstgrenze das 1,5-Fache der am Wohnort geltenden Angemessenheitsgrenze.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 606,00 € bis 640,00 €, für zwei Personen 729,00 € bis 820,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.09.2025). Quelle: Angemessene Kosten der Unterkunft - bruttokalt - (Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung): Richtwerte des Kreises Groß-Gerau gültig ab 01.09.2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten und Kosten der zentralen Warmwasserversorgung werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, wenn sie angemessen sind; die Angemessenheit richtet sich nach dem Einzelfall (höchster Wert des bundesweiten Heizspiegels).

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Hessen