Jobcenter-Verzeichnis.org

Hessen

Mietobergrenze Jobcenter Waldeck-Frankenberg

Für eine Person erkennt das Jobcenter Waldeck-Frankenberg eine Bruttokaltmiete von 478,50 € bis 507,50 € als angemessen an, für zwei Personen 492,60 € bis 551,40 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Angemessene Brutto-Kaltmiete = Netto-Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Landkreis Waldeck-Frankenberg: Fortschreibung 2026 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft von 2024 (DOMUS Consult, 04.08.2026), Tabelle 13 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2026.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Bad Arolsen482,00 €492,60 €596,25 €690,78 €730,62 €+ 88,56 €
Korbach478,50 €529,20 €659,25 €737,76 €744,48 €+ 90,24 €
Bad Wildungen507,50 €529,20 €624,00 €717,75 €761,31 €+ 92,28 €
Frankenberg490,00 €551,40 €630,75 €716,01 €799,92 €+ 96,96 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Bad Arolsen723,00 €738,90 €894,38 €1.036,17 €1.095,93 €
Korbach717,75 €793,80 €988,88 €1.106,64 €1.116,72 €
Bad Wildungen761,25 €793,80 €936,00 €1.076,63 €1.141,96 €
Frankenberg735,00 €827,10 €946,13 €1.074,02 €1.199,88 €

Quelle: Landkreis Waldeck-Frankenberg: Fortschreibung 2026 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft von 2024 (DOMUS Consult, 04.08.2026), Tabelle 13 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Waldeck-Frankenberg.

So lesen Sie die Werte

  • Angemessene Brutto-Kaltmiete = Netto-Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten, ohne Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 87 m², 5 Personen 99 m².
  • Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind; die Angemessenheit wird anhand des jeweils aktuellen bundesweiten Heizspiegels unter Berücksichtigung der angemessenen Wohnfläche und der Heizart beurteilt.
  • Die vier Vergleichsräume sind nach den Städten Bad Arolsen, Korbach, Bad Wildungen und Frankenberg benannt; die Zuordnung der übrigen Gemeinden ist in der Fortschreibung nicht aufgeführt. Die Wohnflächen je Haushaltsgröße betragen laut Fortschreibung bis 50 m² (1 Person), bis 60 m² (2), bis 75 m² (3), bis 87 m² (4) und bis 99 m² (5). Der Bericht vom 04.08.2026 nennt kein Datum, ab dem die Werte gelten.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Waldeck-Frankenberg sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 478,50 € bis 507,50 €, für zwei Personen 492,60 € bis 551,40 €, je nach Wohnort. Quelle: Landkreis Waldeck-Frankenberg: Fortschreibung 2026 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft von 2024 (DOMUS Consult, 04.08.2026), Tabelle 13 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2026.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind; die Angemessenheit wird anhand des jeweils aktuellen bundesweiten Heizspiegels unter Berücksichtigung der angemessenen Wohnfläche und der Heizart beurteilt.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Hessen