Hessen · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises
Für eine Person erkennt das Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises eine Bruttokaltmiete von 397,10 € bis 501,60 € als angemessen an, für zwei Personen 480,70 € bis 606,10 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Angemessene Kaltmiete inklusive kalter Nebenkosten; Heizkosten werden gesondert geprüft. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Flyer "Allgemeine Informationen zu den Unterkunftskosten im Odenwaldkreis ab 01.01.2025" (SGB II und SGB XII), Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Stand Januar 2025.
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Oberzent | 397,10 € | 480,70 € | 573,10 € | 668,80 € | 763,40 € |
| Erbach, Höchst, MichelstadtErbach, Höchst, Michelstadt | 501,60 € | 606,10 € | 722,70 € | 842,60 € | 962,50 € |
| übr. Kreisgebiet | 448,80 € | 542,30 € | 645,70 € | 754,60 € | 860,20 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Oberzent | 595,65 € | 721,05 € | 859,65 € | 1.003,20 € | 1.145,10 € |
| Erbach, Höchst, Michelstadt | 752,40 € | 909,15 € | 1.084,05 € | 1.263,90 € | 1.443,75 € |
| übr. Kreisgebiet | 673,20 € | 813,45 € | 968,55 € | 1.131,90 € | 1.290,30 € |
Quelle: Flyer "Allgemeine Informationen zu den Unterkunftskosten im Odenwaldkreis ab 01.01.2025" (SGB II und SGB XII), Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Stand Januar 2025, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises.
So lesen Sie die Werte
- Angemessene Kaltmiete inklusive kalter Nebenkosten; Heizkosten werden gesondert geprüft.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 87 m², 5 Personen 99 m².
- Die Heizkosten werden gesondert geprüft; der angemessene Betrag hängt von Brennstoff, Wohnungsgröße und Art der Warmwasserbereitung ab.
- Der Flyer gilt für SGB II und SGB XII und nennt Werte für 1 bis 5 Personen; die Übersicht für größere Haushalte ist laut Flyer beim Kreis erhältlich. "Übr. Kreisgebiet" umfasst die Kreisgemeinden außer Oberzent, Erbach, Höchst und Michelstadt.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 397,10 € bis 501,60 €, für zwei Personen 480,70 € bis 606,10 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Flyer "Allgemeine Informationen zu den Unterkunftskosten im Odenwaldkreis ab 01.01.2025" (SGB II und SGB XII), Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Stand Januar 2025.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Heizkosten werden gesondert geprüft; der angemessene Betrag hängt von Brennstoff, Wohnungsgröße und Art der Warmwasserbereitung ab.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Hessen
- Jobcenter Darmstadt
- Jobcenter Frankfurt am Main
- MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
- Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter
- Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) – Jobcenter Darmstadt-Dieburg
- Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau
- Kommunales Jobcenter Hochtaunus
- Jobcenter Wetterau
- Jobcenter Gießen
- Jobcenter Limburg-Weilburg
- KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf
- KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter
- Jobcenter Stadt Kassel
- Kommunales Kreisjobcenter Fulda
- Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg
- Jobcenter Landkreis Kassel
- Jobcenter Schwalm-Eder
- Jobcenter Waldeck-Frankenberg
- Jobcenter Werra-Meißner