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Hessen

Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 93.846 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
Auf der Karte zeigen
Website des Jobcenters
odenwaldkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises?

Anschrift: Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach. Telefon: +49 6062 6014-2102. E-Mail: kommunales-jobcenter@odenwaldkreis.de.

Für welche Orte ist das Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Michelstadt, Erbach, Höchst i. Odw., Bad König, Oberzent, Reichelsheim (Odenwald), Breuberg, Lützelbach und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises.

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