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Hessen

Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg

Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 117.414 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di 8–16 Uhr, Mi 8–13 Uhr, Do 8–17:30 Uhr, Fr 8–13 Uhr
Website des Jobcenters
hef-rof.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg?

Anschrift: Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld. Telefon: +49 6621 87-0. Erreichbarkeit: Mo, Di 8–16 Uhr, Mi 8–13 Uhr, Do 8–17:30 Uhr, Fr 8–13 Uhr.

Für welche Orte ist das Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg zuständig?

Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Bad Hersfeld, Bebra, Rotenburg a. d. Fulda, Heringen (Werra), Ludwigsau, Niederaula, Alheim, Wildeck und weitere.

Hat das Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Kommunales Jobcenter – Rotenburg/Bebra, Bebra.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg.

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