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Hessen

Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 358.022 Einwohnern. Offizielle Bezeichnung: Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR) Kommunales Jobcenter. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter
Max-Planck-Straße 1-3
63303 Dreieich
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Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr, Do 8–16 Uhr, Mi geschlossen; Hotline Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr
Fax
+49 6074 8058-940
Website des Jobcenters
proarbeit-kreis-of.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter?

Anschrift: Max-Planck-Straße 1-3, 63303 Dreieich. Telefon: +49 6074 8058-100. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr, Do 8–16 Uhr, Mi geschlossen; Hotline Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr. E-Mail: servicecenter@proarbeit-kreis-of.de.

Für welche Orte ist Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Rodgau, Dreieich, Langen (Hessen), Neu-Isenburg, Dietzenbach, Mühlheim am Main, Rödermark, Obertshausen und weitere.

Hat Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Pro Arbeit – Standort Im Gefierth, Dreieich; Pro Arbeit – Forum II, Dietzenbach.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter.

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