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Seligenstadt · Landkreis Offenbach · 21.298 Einwohner

Jobcenter für Seligenstadt

Zuständig ist Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter mit Sitz in Dreieich.

Postleitzahlen in Seligenstadt: 63500

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Darmstadt

Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter

Anschrift
Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter
Max-Planck-Straße 1-3
63303 Dreieich
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Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr, Do 8–16 Uhr, Mi geschlossen; Hotline Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr
Fax
+49 6074 8058-940
Website des Jobcenters
proarbeit-kreis-of.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Seligenstadt zuständig?

Für Seligenstadt (Landkreis Offenbach) ist Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter zuständig, Max-Planck-Straße 1-3, 63303 Dreieich, Telefon +49 6074 8058-100.

Welche Postleitzahlen gehören zu Seligenstadt?

Zur Gemeinde Seligenstadt gehören die Postleitzahlen 63500. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr, Do 8–16 Uhr, Mi geschlossen; Hotline Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist Pro Arbeit – Kreis Offenbach – Kommunales Jobcenter für