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Hessen

Kommunales Jobcenter des Main-Taunus-Kreises

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 238.775 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Kommunales Jobcenter des Main-Taunus-Kreises
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi 7:30–16:30 Uhr, Do 7:30–17:30 Uhr, Fr 7:30–13 Uhr
Fax
+49 6192 201-1724
Website des Jobcenters
mtk.org

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Kommunales Jobcenter des Main-Taunus-Kreises zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Kommunales Jobcenter des Main-Taunus-Kreises?

Anschrift: Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim. Telefon: +49 6192 201-0. Erreichbarkeit: Mo–Mi 7:30–16:30 Uhr, Do 7:30–17:30 Uhr, Fr 7:30–13 Uhr. E-Mail: kommunalesjobcenter@mtk.org.

Für welche Orte ist das Kommunales Jobcenter des Main-Taunus-Kreises zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Hofheim am Taunus, Hattersheim am Main, Kelkheim (Taunus), Bad Soden am Taunus, Eschborn, Flörsheim am Main, Hochheim am Main, Schwalbach am Taunus und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Kommunales Jobcenter des Main-Taunus-Kreises.

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