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Hessen

KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf

Zuständig für 22 Städte und Gemeinden mit rund 242.805 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf
Raiffeisenstraße 6
35043 Marburg
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Erreichbarkeit
Marburg und Stadtallendorf Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; Biedenkopf Mo–Fr 8–14 Uhr; Fallmanagement Mo, Di, Do, Fr 8–14 Uhr; vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Fax
+49 6421 4057200

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf?

Anschrift: Raiffeisenstraße 6, 35043 Marburg. Telefon: +49 6421 40570. Erreichbarkeit: Marburg und Stadtallendorf Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; Biedenkopf Mo–Fr 8–14 Uhr; Fallmanagement Mo, Di, Do, Fr 8–14 Uhr; vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Für welche Orte ist das KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf zuständig?

Für 22 Städte und Gemeinden, darunter Marburg, Stadtallendorf, Kirchhain, Biedenkopf, Gladenbach, Dautphetal, Neustadt (Hessen), Ebsdorfergrund und weitere.

Hat das KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: KreisJobCenter in Stadtallendorf (Regionalcenter Stadtallendorf), Stadtallendorf; KreisJobCenter in Biedenkopf (Kreisverwaltung – Landratsamt), Biedenkopf.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf.

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