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Stadtallendorf · Landkreis Marburg-Biedenkopf · 21.425 Einwohner

Jobcenter für Stadtallendorf

Zuständig ist das KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf mit Sitz in Marburg. In Stadtallendorf gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Stadtallendorf: 35260

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Marburg

Standort in Stadtallendorf

  • KreisJobCenter in Stadtallendorf (Regionalcenter Stadtallendorf)Niederrheinische Straße 3, 35260 StadtallendorfTel. 06428 4470

KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf

Anschrift
KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf
Raiffeisenstraße 6
35043 Marburg
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Erreichbarkeit
Marburg und Stadtallendorf Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; Biedenkopf Mo–Fr 8–14 Uhr; Fallmanagement Mo, Di, Do, Fr 8–14 Uhr; vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Fax
+49 6421 4057200

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Stadtallendorf zuständig?

Für Stadtallendorf (Landkreis Marburg-Biedenkopf) ist das KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf zuständig, Raiffeisenstraße 6, 35043 Marburg, Telefon +49 6421 40570.

Gibt es ein Jobcenter in Stadtallendorf?

Ja. Das KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf hat in Stadtallendorf einen Standort: KreisJobCenter in Stadtallendorf (Regionalcenter Stadtallendorf), Niederrheinische Straße 3, 35260 Stadtallendorf.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stadtallendorf?

Zur Gemeinde Stadtallendorf gehören die Postleitzahlen 35260. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf erreichbar?

Erreichbarkeit: Marburg und Stadtallendorf Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; Biedenkopf Mo–Fr 8–14 Uhr; Fallmanagement Mo, Di, Do, Fr 8–14 Uhr; vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf für