Jobcenter-Verzeichnis.org

Hessen

Kommunales Kreisjobcenter Fulda

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 222.283 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Kommunales Kreisjobcenter Fulda
Robert-Kircher-Straße 24
36037 Fulda
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Fr 8.30–12.30 Uhr; Di, Do 8.30–12.30 Uhr und 13.30–15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung; mittwochs geschlossen
Website des Jobcenters
landkreis-fulda.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Kommunales Kreisjobcenter Fulda zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Kommunales Kreisjobcenter Fulda?

Anschrift: Robert-Kircher-Straße 24, 36037 Fulda. Telefon: +49 661 6006-8000. Erreichbarkeit: Mo, Fr 8.30–12.30 Uhr; Di, Do 8.30–12.30 Uhr und 13.30–15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung; mittwochs geschlossen. E-Mail: kjc-service@landkreis-fulda.de.

Für welche Orte ist das Kommunales Kreisjobcenter Fulda zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Fulda, Hünfeld, Künzell, Petersberg, Eichenzell, Neuhof, Großenlüder, Flieden und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Kommunales Kreisjobcenter Fulda.

Weitere Jobcenter in Hessen