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Hessen

Kommunales Jobcenter Hochtaunus

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 241.664 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Kommunales Jobcenter Hochtaunus
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
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Erreichbarkeit
Telefonsprechstunde der Hilfemanager Di 13–15:30 Uhr, Do 9–11:30 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website des Jobcenters
hochtaunuskreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Kommunales Jobcenter Hochtaunus zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Kommunales Jobcenter Hochtaunus?

Anschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Telefon: +49 6172 999-8999. Erreichbarkeit: Telefonsprechstunde der Hilfemanager Di 13–15:30 Uhr, Do 9–11:30 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: jobcenter@hochtaunuskreis.de.

Für welche Orte ist das Kommunales Jobcenter Hochtaunus zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Bad Homburg v. d. Höhe, Oberursel (Taunus), Friedrichsdorf, Kronberg im Taunus, Königstein im Taunus, Usingen, Neu-Anspach, Steinbach (Taunus) und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Kommunales Jobcenter Hochtaunus.

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