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Friedrichsdorf · Hochtaunuskreis · 25.871 Einwohner

Jobcenter für Friedrichsdorf

Zuständig ist das Kommunales Jobcenter Hochtaunus mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe.

Postleitzahlen in Friedrichsdorf: 61381

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Frankfurt am Main

Kommunales Jobcenter Hochtaunus

Anschrift
Kommunales Jobcenter Hochtaunus
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Telefonsprechstunde der Hilfemanager Di 13–15:30 Uhr, Do 9–11:30 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website des Jobcenters
hochtaunuskreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Friedrichsdorf zuständig?

Für Friedrichsdorf (Hochtaunuskreis) ist das Kommunales Jobcenter Hochtaunus zuständig, Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Telefon +49 6172 999-8999.

Welche Postleitzahlen gehören zu Friedrichsdorf?

Zur Gemeinde Friedrichsdorf gehören die Postleitzahlen 61381. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Kommunales Jobcenter Hochtaunus erreichbar?

Erreichbarkeit: Telefonsprechstunde der Hilfemanager Di 13–15:30 Uhr, Do 9–11:30 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Kommunales Jobcenter Hochtaunus für