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Hessen

Jobcenter Werra-Meißner

Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 97.695 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Werra-Meißner
Fuldaer Straße 6
37269 Eschwege
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Erreichbarkeit
Mo, Di, Do 8–12 und 14–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr. Gerne können Sie Ihre Anliegen auch online oder telefonisch mit uns klären. Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 5651 2283-200
Website des Jobcenters
jobcenter-werra-meissner.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Werra-Meißner zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Werra-Meißner?

Anschrift: Fuldaer Straße 6, 37269 Eschwege. Telefon: +49 5651 2283-700. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8–12 und 14–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr. Gerne können Sie Ihre Anliegen auch online oder telefonisch mit uns klären. Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.. E-Mail: jobcenter-werra-meissner@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Werra-Meißner zuständig?

Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Eschwege, Witzenhausen, Hessisch Lichtenau, Bad Sooden-Allendorf, Sontra, Großalmerode, Wehretal, Meinhard und weitere.

Hat das Jobcenter Werra-Meißner weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Witzenhausen, Witzenhausen.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Werra-Meißner, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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