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Hessen

Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis

Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 185.651 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr und 14–15:30 Uhr, Di 14–18 Uhr (Zentralen des JobCenters); Leistungssachbearbeitung telefonisch Mo–Fr 9–11 Uhr, Di 14–15 Uhr
Website des Jobcenters
rheingau-taunus.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis?

Anschrift: Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach. Telefon: +49 6124 510-146. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr und 14–15:30 Uhr, Di 14–18 Uhr (Zentralen des JobCenters); Leistungssachbearbeitung telefonisch Mo–Fr 9–11 Uhr, Di 14–15 Uhr. E-Mail: jobcenter.badschwalbach@rheingau-taunus.de.

Für welche Orte ist das Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis zuständig?

Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Taunusstein, Idstein, Eltville am Rhein, Niedernhausen, Bad Schwalbach, Oestrich-Winkel, Geisenheim, Hünstetten und weitere.

Hat das Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Kommunales JobCenter Rüdesheim am Rhein, Rüdesheim am Rhein; Kommunales JobCenter Idstein, Idstein.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis.

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