Jobcenter-Verzeichnis.org

Hünstetten · Rheingau-Taunus-Kreis · 10.380 Einwohner

Jobcenter für Hünstetten

Zuständig ist das Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis mit Sitz in Bad Schwalbach. In Hünstetten gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Hünstetten: 65510

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Wiesbaden

Standort in Hünstetten

  • Kommunales JobCenter IdsteinBlack & Decker Straße 28, 65510 Idsteinzuständig für Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Waldems; Zentrale Tel. 06126 2270-9230

Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis

Anschrift
Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr und 14–15:30 Uhr, Di 14–18 Uhr (Zentralen des JobCenters); Leistungssachbearbeitung telefonisch Mo–Fr 9–11 Uhr, Di 14–15 Uhr
Website des Jobcenters
rheingau-taunus.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Hünstetten zuständig?

Für Hünstetten (Rheingau-Taunus-Kreis) ist das Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis zuständig, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon +49 6124 510-146.

Gibt es ein Jobcenter in Hünstetten?

Ja. Das Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis hat in Hünstetten einen Standort: Kommunales JobCenter Idstein, Black & Decker Straße 28, 65510 Idstein.

Welche Postleitzahlen gehören zu Hünstetten?

Zur Gemeinde Hünstetten gehören die Postleitzahlen 65510. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr und 14–15:30 Uhr, Di 14–18 Uhr (Zentralen des JobCenters); Leistungssachbearbeitung telefonisch Mo–Fr 9–11 Uhr, Di 14–15 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Kommunales Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis für