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Hessen · Gültig ab 01.04.2025

Mietobergrenze Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter

Für eine Person erkennt Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter eine Bruttokaltmiete von 397,10 € bis 562,10 € als angemessen an, für zwei Personen 480,70 € bis 680,90 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokalt-Miete: Kaltmiete (Grundmiete) zuzüglich kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessenheitsgrenzen im Kreis Bergstraße (gültig ab 01.04.2025) – Angemessene Brutto-Kaltmiete nach Stadt/Gemeinde, Wohnungsgröße und Anzahl der Personen.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Bensheim562,10 €680,90 €810,70 €943,80 €1.080,20 €+ 130,90 €
Zwingenberg, Einhausen, Lautertal, Heppenheim, LorschZwingenberg, Einhausen, Lautertal, Heppenheim, Lorsch536,38 €674,87 €782,17 €900,09 €1.024,24 €+ 124,15 €
Lampertheim501,60 €606,10 €722,70 €842,60 €966,69 €+ 117,17 €
Bürstadt, Groß-Rohrheim, BiblisBürstadt, Groß-Rohrheim, Biblis486,91 €582,52 €652,13 €773,34 €966,69 €+ 117,17 €
Hirschhorn, NeckarsteinachHirschhorn, Neckarsteinach480,34 €560,22 €660,98 €745,60 €874,59 €+ 106,01 €
Abtsteinach, Gorxheimertal, GrasellenbachAbtsteinach, Gorxheimertal, Grasellenbach448,80 €542,30 €645,70 €745,60 €860,20 €+ 103,40 €
Wald-Michelbach397,10 €480,70 €573,10 €668,80 €763,40 €+ 90,20 €
Birkenau, Fürth, Lindenfels, Mörlenbach, RimbachBirkenau, Fürth, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach456,35 €542,88 €645,70 €745,60 €860,20 €+ 103,40 €
Viernheim501,60 €606,10 €722,70 €848,95 €966,05 €+ 117,10 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Bensheim843,15 €1.021,35 €1.216,05 €1.415,70 €1.620,30 €
Zwingenberg, Einhausen, Lautertal, Heppenheim, Lorsch804,57 €1.012,31 €1.173,26 €1.350,14 €1.536,36 €
Lampertheim752,40 €909,15 €1.084,05 €1.263,90 €1.450,04 €
Bürstadt, Groß-Rohrheim, Biblis730,37 €873,78 €978,20 €1.160,01 €1.450,04 €
Hirschhorn, Neckarsteinach720,51 €840,33 €991,47 €1.118,40 €1.311,89 €
Abtsteinach, Gorxheimertal, Grasellenbach673,20 €813,45 €968,55 €1.118,40 €1.290,30 €
Wald-Michelbach595,65 €721,05 €859,65 €1.003,20 €1.145,10 €
Birkenau, Fürth, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach684,53 €814,32 €968,55 €1.118,40 €1.290,30 €
Viernheim752,40 €909,15 €1.084,05 €1.273,43 €1.449,08 €

Quelle: Angemessenheitsgrenzen im Kreis Bergstraße (gültig ab 01.04.2025) – Angemessene Brutto-Kaltmiete nach Stadt/Gemeinde, Wohnungsgröße und Anzahl der Personen, gültig ab 01.04.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokalt-Miete: Kaltmiete (Grundmiete) zuzüglich kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 87 m², 5 Personen 99 m², jede weitere Person 12 m².
  • Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind; Maßstab sind die oberen Grenzwerte (Spalte „zu hoch“) des bundesweiten Heizspiegels.
  • Die Tabelle steht als Bild auf der Seite „Kosten der Unterkunft“ des Jobcenters. Bei Nachweis eines guten energetischen Zustands (Energiebedarfsausweis) erhöht ein Klimabonus die Angemessenheitsgrenze: bei Primärenergiebedarf unter 75 kWh/m²a um 45,75 € (1 Person), 54,90 € (2), 68,63 € (3), 79,61 € (4), 90,95 € (5); unter 150 kWh/m²a um 13,36 €, 16,03 €, 20,04 €, 23,24 € bzw. 26,45 €.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 397,10 € bis 562,10 €, für zwei Personen 480,70 € bis 680,90 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.04.2025). Quelle: Angemessenheitsgrenzen im Kreis Bergstraße (gültig ab 01.04.2025) – Angemessene Brutto-Kaltmiete nach Stadt/Gemeinde, Wohnungsgröße und Anzahl der Personen.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind; Maßstab sind die oberen Grenzwerte (Spalte „zu hoch“) des bundesweiten Heizspiegels.

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