Hessen · Gültig ab 01.01.2026
Mietobergrenze Jobcenter Gießen
Für eine Person erkennt das Jobcenter Gießen eine Bruttokaltmiete von 418,22 € bis 522,72 € als angemessen an, für zwei Personen 507,98 € bis 633,38 €, je nach Wohnort. Die Quelle nennt Werte nur für einen Teil des Gebiets.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete: für die übrigen Kreiskommunen Wohngeldtabelle zuzüglich Klimakomponente zuzüglich 10 % als Angemessenheitsgrenze (bruttokalt), vorübergehend angewandt; Heizkosten werden gesondert nach Anlage 2 und 3 der Handlungsanweisung behandelt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Bürgerinformation zur Ermittlung, Anrechnung und Umsetzung der Bedarfe der Unterkunft und Heizung (Handlungsanweisung 26-07, Stand 01.07.2026), Anlage 1: Vorläufige Angemessenheitsgrenze für Bedarfe der Unterkunft (gültig ab 01.01.2026).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mietstufe 1 (Wohngeld)Grünberg | 418,22 € | 507,98 € | 605,66 € | 706,64 € | 806,52 € | + 97,76 € |
| Mietstufe 2 (Wohngeld)Allendorf (Lumda), Fernwald, Heuchelheim, Hungen, Langgöns, Laubach, Lich, Pohlheim, Rabenau, Reiskirchen, Staufenberg | 469,92 € | 569,58 € | 678,26 € | 792,44 € | 903,32 € | + 109,49 € |
| Mietstufe 3 (Wohngeld)Biebertal, Buseck, Linden, Lollar, Wettenberg | 522,72 € | 633,38 € | 755,26 € | 880,44 € | 1.005,62 € | + 121,89 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Mietstufe 1 (Wohngeld) | 627,33 € | 761,97 € | 908,49 € | 1.059,96 € | 1.209,78 € |
| Mietstufe 2 (Wohngeld) | 704,88 € | 854,37 € | 1.017,39 € | 1.188,66 € | 1.354,98 € |
| Mietstufe 3 (Wohngeld) | 784,08 € | 950,07 € | 1.132,89 € | 1.320,66 € | 1.508,43 € |
Quelle: Bürgerinformation zur Ermittlung, Anrechnung und Umsetzung der Bedarfe der Unterkunft und Heizung (Handlungsanweisung 26-07, Stand 01.07.2026), Anlage 1: Vorläufige Angemessenheitsgrenze für Bedarfe der Unterkunft (gültig ab 01.01.2026), gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Gießen.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete: für die übrigen Kreiskommunen Wohngeldtabelle zuzüglich Klimakomponente zuzüglich 10 % als Angemessenheitsgrenze (bruttokalt), vorübergehend angewandt; Heizkosten werden gesondert nach Anlage 2 und 3 der Handlungsanweisung behandelt.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 87 m², 5 Personen 99 m², jede weitere Person 12 m².
- Heizkosten werden nach der Handlungsanweisung gesondert behandelt (Nichtprüfungsgrenze und Heizbedarfe nach Anlage 2 und 3).
- Die Werte gelten für die Kreiskommunen außer der Stadt Gießen und sind als „vorläufige“ Angemessenheitsgrenze bezeichnet. Für die Stadt Gießen gibt der Landkreis keine Tabelle an: Dort wird die Angemessenheitsgrenze mit dem Online-Mietrechner der Stadt Gießen (Mietspiegel, Nettokaltmiete mit 12 % Aufschlag zuzüglich kalter Betriebskosten je Quadratmeter) ermittelt. Die Richtlinie ist beim Landkreis Gießen veröffentlicht; für ihre Aktualität ist laut Jobcenter ausschließlich der Landkreis verantwortlich.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Gießen sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 418,22 € bis 522,72 €, für zwei Personen 507,98 € bis 633,38 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Bürgerinformation zur Ermittlung, Anrechnung und Umsetzung der Bedarfe der Unterkunft und Heizung (Handlungsanweisung 26-07, Stand 01.07.2026), Anlage 1: Vorläufige Angemessenheitsgrenze für Bedarfe der Unterkunft (gültig ab 01.01.2026).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden nach der Handlungsanweisung gesondert behandelt (Nichtprüfungsgrenze und Heizbedarfe nach Anlage 2 und 3).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Hessen
- Jobcenter Darmstadt
- Jobcenter Frankfurt am Main
- MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
- Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter
- Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) – Jobcenter Darmstadt-Dieburg
- Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau
- Kommunales Jobcenter Hochtaunus
- Kommunales Jobcenter des Odenwaldkreises
- Jobcenter Wetterau
- Jobcenter Limburg-Weilburg
- KreisJobcenter Marburg-Biedenkopf
- KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter
- Jobcenter Stadt Kassel
- Kommunales Kreisjobcenter Fulda
- Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg
- Jobcenter Landkreis Kassel
- Jobcenter Schwalm-Eder
- Jobcenter Waldeck-Frankenberg
- Jobcenter Werra-Meißner